Sicherheitsmaßnahmen: Mutmaßlicher Terrorist wird nach Karlsruhe ausgeliefert

Symbolbild Foto: Fabian Geier/einsatzreport24

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (15. Juli 2019) den 32-jährigen syrischen Staatsangehörigen Wesam A.

aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2019 durch Beamte des Landeskriminalamts Niedersachsen im Kreis Stade (Niedersachsen) festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.

Gegen Wesam A. besteht der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung “Liwa Al-Izza Lil-lah” und ihrer Vorgängervereinigung “Katiba Shuhada al-Ahwaz” (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 4, § 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB). Zudem ist er dringend verdächtig, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a KrWaffKontrG i.V.m. Teil B Nr. 29 lit d Kriegswaffenliste).

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In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Beschuldigte schloss sich zu einem unbekannten Zeitpunkt in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung “Liwa Al-Izza Lil-lah” und ihrer Vorgängervereinigung “Katiba Shuhada al-Ahwaz” an. Im Jahr 2013 nahm er auf Seiten der Vereinigung an Kampfhandlungen teil. In der Folgezeit leistete er viermal Patrouillendienste für die Terrororganisation. Hierbei und bei den Kämpfen war er mit einem Schnellfeuergewehr bewaffnet.

Der Beschuldigte wird am morgigen Tag dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihm den Haftbefehl verkünden und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.