“Selbst zahlen”: Neue Kostenpflicht für alle Bürgergeld-Empfänger

Bargeld, vor allem 2-Euro-Münzen und verschiedene Geldscheine, liegen auf einem Tisch. Darauf steht ein Schild aus Holz mit der Aufschrift Bürgergeld. Nun kommt eine neue Kostenpflicht für Bürgergeld-Empfänger.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Mit dem Juli kommt auch eine neue Kostenpflicht für alle Bürgergeld-Empfänger. Diese müssen nun eine bestimmte Ausgabe selbst zahlen, denn sie wird nicht mehr vom Staat übernommen.

Auf die Bürgergeld-Empfänger gibt es jetzt die nächste schlechte Nachricht, denn es kommt eine neue Kostenpflicht auf sie zu. Als ob das Leben nicht schon teuer genug geworden ist, müssen Leistungsbezieher jetzt noch gewissenhafter mit ihrem Geld haushalten als zuvor.

Das zahlt der Staat Bürgergeld-Empfängern

Wer nicht in der Lage ist, zu arbeiten oder wessen Arbeit nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, der hat Anrecht auf Bürgergeld. Seit dem 1.1.2023 ist das Bürgergeld der Nachfolger von Hartz IV. Im Rahmen dieser Sozialleistung erhalten die Empfänger die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Regelsatz als Hilfe zum Lebensunterhalt. Dieser ist abhängig davon, wie alt der Bürgergeld-Empfänger ist, ob es Kinder im Haushalt gibt und ob man alleinstehend oder mit Partner lebt. Ist man zum Beispiel krank oder eine Leistungsbezieherin schwanger, gibt es einen zusätzlichen Betrag, den sogenannten Mehrbedarf. Sogar andere außergewöhnliche Ausgaben können beantragt werden.

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Neue Kostenpflicht zwingt Bürgergeld-Empfänger zum Sparen

Mit dem 1. Juli kommt jedoch eine neue Ausgabe auf alle Bürgergeld-Empfänger zu, denn sie müssen nun einen Kostenfaktor aus ihrem Regelsatz bestreiten. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivileg entfällt auch der Posten fürs Kabel-Fernsehen in der Nebenkostenabrechnung. Jeder Mieter kann somit selbst entscheiden, woher er sein Fernsehprogramm beziehen will. Da die Position bislang in der Nebenkostenabrechnung stand, hatte das Jobcenter auch diese übernommen. Durch den Wegfall müssen die Empfänger diese Ausgabe jetzt selbst tragen. Wer also weiterhin Kabel-TV beziehen möchte, muss mit monatlichen Ausgaben zwischen 6,99 und 12,99 Euro rechnen. Für Leistungsbezieher kann dies einen ziemlich hohen Posten darstellen. Denn sie müssen sowieso schon mit wenig Geld auskommen. Insbesondere, da die Kosten für Lebensmittel und Energie wieder gestiegen sind. Zwar sorgt der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für mehr Gerechtigkeit, da beispielsweise Bürgergeld-Empfänger mit einer Eigentumswohnung diese Kosten sowieso tragen mussten. Doch wirklich profitieren kann von dieser Regelung niemand.