Seit Juli: Neue Regeln und Maßnahmen für Bürger in Deutschland

Ein Kalender zeigt den neunten Juni an. Auf dem Kalender liegt ein grau-schwarzer Kugelschreiber. Jemand scheint den kommenden Monat zu planen. Auch ab Juli kommen nun neue Regeln und Maßnahmen auf die Bürger zu.
Symbolbild © istockphoto/Santje09

Mit dem Juli gibt es auch neue Regeln und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Und wie so oft, trifft es das Portemonnaie der Menschen.

Wie jedes Jahr bringt nicht nur der Juni, sondern auch der Monat Juli nicht nur sommerliche Temperaturen mit sich, sondern auch neue Regeln und Maßnahmen, auf die wir uns in Deutschland einstellen müssen. Über einige Veränderungen freut man sich – andere hingegen bedeuten für die Menschen zusätzliche Belastungen.

Zusätzliche Belastung für Millionen Menschen

Beginnen wir mit einer Nachricht, die eine Personengruppe finanziell belastet: der Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Was sich zunächst positiv anhört und schon lange angekündigt wurde, bedeutet für Millionen Bürgergeld-Empfänger, dass sie vom Staat weniger Leistungen bekommen. Da die Gebühren fürs Kabelfernsehen mit der Miete an den Vermieter bezahlt wurden und somit zu den Kosten für die Unterkunft gehörten, übernahm das Jobcenter die Gebühren. Mit dem Wegfall des Privilegs entfällt auch der Posten in der Nebenkostenabrechnung, womit die Bürgergeld-Empfänger die Gebühren fürs Fernsehen nun aus dem Regelsatz bestreiten müssen.

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Drei andere Gruppen erhalten ein finanzielles Plus

Zwei andere Personengruppen können sich ab Juli auf mehr Geld freuen. Zum einen steigen die Kosten für die Diäten der Bundestagesabgeordneten um satte sechs Prozent. Dies bedeutet eine Erhöhung um 653,50 Euro. Somit erhalten die Abgeordneten ein stolzes Gehalt von 11.227,20 Euro. Und auch die Rentner in der Bundesrepublik erhalten ihre lang ersehnte Rentenerhöhung. Die Rente steigt um 4,57 Prozent. Einen Sonderzuschlag extra erhalten diejenigen Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Sie erhalten bis zu 7,5 Prozent mehr.

Ebenfalls ab Juli aufatmen können verschuldete Personen, denn ab diesem Monat erhöht sich die Pfändungsfreigrenze. Wer arbeitet, darf fortan mehr von seinem Gehalt auf dem Konto behalten. Damit will man Arbeitnehmern ein Existenzminimum garantieren, das nicht gepfändet werden darf. Ab Juli steigt die Pfändungsfreigrenze von 1.402,28 Euro auf 1.491,75 Euro. Diese Anhebung soll den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung tragen und allen Menschen ein würdiges Leben ermöglichen.