Sanktion und neue Umzugspflicht drohen Bürgergeld-Empfängern

Zwei Männer räumen für den Umzug die Wohnung leer. Mehrere Kartons stehen in dem fast leeren Wohnzimmer sowie eine Topfpflanze. Die Wände sind weiß, der Parkettboden im Holz-Design. Wer gegen ein bestimmtes Verbot in Wohnungen verstößt, muss mit einer saftigen Strafe rechnen.
Symbolbild © istockphoto/zoranm

Die beliebte staatliche Hilfe soll neue Zwänge mit sich bringen. Somit soll Bürgergeld-Empfängern schon bald eine neue Umzugspflicht drohen. Das könnte die Beliebtheit der Leistung entscheidend senken.

In erster Hinsicht soll diese Sozialleistung darauf abzielen, Menschen in finanziellen Schwierigkeiten zu helfen. Jetzt könnten aber neue Aspekte auftauchen, die einen bitteren Beigeschmack haben. Für Bürgergeld-Empfänger würde dann eine Umzugspflicht geltend gemacht werden können.

Das beliebte Bürgergeld steht mit seinen neuen Herausforderungen auf der Kippe

Es ersetzt das frühere Hartz IV und wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. Das Bürgergeld soll den Empfängern nicht nur finanzielle Sicherheit bieten, sondern auch den Zugang zu besseren Arbeitsmöglichkeiten und Integrationsmaßnahmen fördern. Der Fokus soll darauf liegen, den Betroffenen eine Perspektive zu bieten und sie aktiv in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Und hier setzt auch die umstrittene Umzugspflicht für Bürgergeld-Empfänger an. Eigentlich bringt die aktuelle Sozialleistung gegenüber dem veralteten Hartz IV einige Vorteile mit sich. Man hat nicht nur die Höhe der Auszahlungen erhöht, man hat auch die Zugangsvoraussetzungen verbessert und bürokratische Hürden gestrichen. Doch mit dieser Umzugspflicht, die jetzt droht, könnte das Bürgergeld für Empfänger mit einem Schlag vieles von seiner Attraktivität einbüßen.

Eigentlich soll das Bürgergeld Menschen in die Lage versetzen, durch Weiterbildung neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Aber ab 2025 werden diese sogenannten Arbeitsmarktmaßnahmen massiv gekürzt. Hinzukommen soll auch noch eine Umzugspflicht, die den Bürgergeld-Empfängern überhaupt nicht gefallen dürfte. Unter gewissen Voraussetzungen wären Betroffene nämlich in der Pflicht, ihre Wohnung zu verlassen und woanders hinzuziehen. Aber wieso? Die bisherige Regelung lautet: Eine passende Arbeitsstelle im Umkreis von 50 Kilometern gilt als zumutbar. Diesen Umkreis möchte man nun stark vergrößern. Denn wenn die passende Arbeitsstelle weiter entfernt liegt, könnte der Staat seine Leistungsbezieher auch direkt zum Umzug auffordern. Zwar gäbe es noch während der ersten drei Monate, in denen man Bürgergeld bezieht, eine Schonfrist. Doch danach wäre diese dann abgelaufen und man müsste unter den genannten Umständen seiner alten Heimat “Auf Wiedersehen” sagen.

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Man möchte die Grenzen des Zumutbaren jetzt stark ausweiten

Die drohende Umzugspflicht für Bürgergeld-Empfänger zeigt, dass trotz der Verbesserungen, die das Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV mit sich bringt, weiterhin strenge Anforderungen bestehen. Die potenzielle Pflicht, den Wohnort zu wechseln, könnte viele Betroffene vor ganz neue Herausforderungen stellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelungen konkret entwickeln und welche Effekte sie auf das gesamte Thema haben werden.