“Nicht nehmen”: Einfache Strand-Mitbringsel sind streng verboten

Zwei kleine Jungen spielen an einem Strand am Meer. Sie rennen durch den Sand, in dem sich Muscheln befinden. Einer der Jungen zieht einen Spielzeugwagen mit Sandspielzeug hinter sich her.
Symbolbild © istockphoto/SrdjanPav

Wer sich ein Andenken aus einem anderen Land mit nach Hause nehmen möchte, sollte aufpassen, denn sich einfach Strand-Mitbringsel einzustecken, ist mitunter streng verboten. Urlauber sollten sich deshalb genau informieren.

Wer ein anderes Land bereist, möchte sich natürlich auch ein Souvenir als Erinnerung mit nach Hause nehmen. Man sollte sich jedoch vorher genau informieren, was erlaubt ist und was nicht. Denn es ist streng verboten, sich einfach Strand-Mitbringsel in die Tasche zu stecken.

Souvenirs sollen Erinnerungen bewahren

Auf der Suche nach neuen schönen Erfahrungen und wertvollen Erinnerungen begeben sich viele von uns in ein fremdes Land. Wir erkunden gern die fremde Kultur und wandeln auf dem Boden einer anderen Geschichte. Auch wenn viele Urlauber diese Reise mit Fotos und Videos dokumentieren, haben sie dennoch das Bedürfnis, ein Erinnerungsstück mit nach Hause zu nehmen. Schließlich möchte man seine neue Erfahrung auch in den eigenen vier Wänden bewahren. Dazu eignen sich meist kleine Gegenstände, die bequem in eine Handtasche passen. Besonders beliebt sind Sand und Muscheln. Doch man sollte vorsichtig sein, denn es ist streng verboten, sich diese Strand-Mitbringsel einfach einzustecken.

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Diese Mitbringsel sind verboten

Um hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen zu vermeiden, sollte man sich vorher genau informieren, welche Mitbringsel in dem jeweiligen Land erlaubt sind und welche Souvenirs man auf keinen Fall mit nach Hause nehmen darf. So ist das Mitnehmen von Muscheln, Sand oder Steinen in einigen Ländern wie zum Beispiel Italien verboten und wird mit einem hohen Bußgeld belegt. Auch geschützte Tier- und Pflanzenarten eines Landes dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Wer zudem Schmuck aus Muschel- und Schneckenschalen sowie Korallen oder Leder mitnehmen möchte, braucht beim Zoll möglicherweise ein Dokument, das belegt, dass es sich dabei nicht um geschützte Tiere und Pflanzen handelt. Und natürlich werden vom Zoll aufgrund der Seuchengefahr Mitbringsel aus Fleisch und Milch sofort einbehalten.