Neues Heizungsgesetz offiziell: Hausbesitzer müssen jetzt umrüsten

Ein Heizraum mit einem Regal voller Holz
Symbolbild © istockphoto/frankoppermann

Ab Freitag ist es so weit: Das neue Heizungsgesetz für Hausbesitzer wird offiziell verabschiedet. Auf viele Eigentümer kommen dann hohe Kosten zu, denn sie müssen umrüsten. Die wichtigsten Infos gibt es hier zum Nachlesen.

Am jetzigen Freitag ist es nun doch so weit: Für alle Hausbesitzer gilt ab Januar 2024 das neue Heizungsgesetz. Viele Eigentümer werden umrüsten müssen, was hohe Kosten verursacht. Was das Gesetz bezwecken will und was Hausbesitzer jetzt tun müssen, gibt es hier zu lesen.

Das besagt die Heizungsnovelle

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Dies gilt jedoch nur für Heizungen in neu gebauten Häusern. Für Hausbesitzer von bereits bestehenden Gebäuden gibt es diese Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) erst, wenn die Wärmeplanung der jeweiligen Kommune vorliegt. Und das kann noch Jahre dauern. Wer jedoch als Eigentümer die Heizungsanlage in seinem Haus sanieren muss oder will, muss sich ebenfalls an das GEG halten. Dann gilt für das neue Heizungssystem die GEG-Novelle.

Novelle umfasst weitere Regeln

Ab Januar 2024 gibt es auch härtere Anforderungen, was die Wärmedämmung bei Rohren und Armaturen angeht. Diese gelten ebenfalls für Neubauten und Gebäude, die schon bestehen, aber einer Sanierung unterzogen werden. So darf bei Rohren ab dem 1. Januar 2024 die Oberflächentemperatur 40 Grad Cesius nicht mehr übersteigen. Das bedeutet, dass eine passende Isolierung verbaut werden muss. Rohre ohne Isolierung darf es in Zukunft nicht mehr geben. Bei Kältesystemen, zum Beispiel Lüftungsanlagen, muss eine Oberflächentemperatur von 10 Grad Celsius unbedint eingehalten werden. Konkret heißt dies, dass zukünftig solche Systeme mit einer Dämmschicht versehen werden müssen.

Lesen Sie auch
"Nicht genug": Pietro Lombardi kündigt nach Geburt Weiteres an

Verbot von Öl- und Gasheizungen

Ein Verbot hat viele Eigentümer auf die Palme gebracht: das Verbot von Öl- und Gasheizungen. Hausbesitzer können aber vorerst aufatmen, denn dieses Verbot bedeutet nicht, dass alle Öl- und Gasheizungen bis Anfang 2024 ausgetauscht werden müssen. Die Frist für den Austausch ist Ende Dezember 2044. Solange haben Eigentümer Zeit, ihre Heizungen auf klimafreundlichere Alternativen umzustellen. Die GEG-Novelle verbietet nur, dass bei einem Austausch wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut wird. Wer seine Heizung reparieren muss, darf dies noch bis zum 31. Dezember 2044 tun. Diese Vorschriften gelten dann für alle Gebäudetypen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Strafen ab 5.000 Euro. Die alten GEG-Bußgeldvorschriften bleiben weiterhin bestehen. Hier drohen Strafen bis zu 100.000 Euro.