Neues Gesetz: Rasenmähen soll künftig wohl bestraft werden

Ein Junge mäht Rasen und macht Gartenarbeit. Er hält den Rasenmäher und fährt ihn über die Rasenfläche. Dabei kürzt er das Gras im Garten.
Symbolbild © istockphoto/romrodinka

Im eigenen Garten den Rasen zu pflegen, ist für viele auch ein Hobby. Doch jetzt soll ein neues Gesetz kommen, das dafür sorgt, dass Rasenmähen bald bestraft werden kann. Das sollten alle Rasenbesitzer jetzt wissen.

Entspannen und dabei gemütlich den Rasen zurechtschneiden. Das ist für viele Hobbygärtner ein schöner Zeitvertreib. Jedoch könnte dem jetzt ein Gesetz einen Strich durch die Rechnung machen, denn dann soll Rasenmähen bestraft werden.

Strafe für das Rasenmähen

Es klingt wirklich unglaublich, doch es soll ein neues Gesetz kommen, welches das Rasenmähen bestraft. Wer die neue Regelung nicht beachtet und dagegen verstößt, dem drohen mitunter sogar saftige Bußgelder. Allerdings ist ein regelmäßiges Mähen des Grüns wichtig, denn ansonsten ist bald nichts mehr von einem schönen Rasen zu sehen.

Um sich die anstrengende Arbeit auf einer größeren Rasenfläche zu erleichtern, haben viele Verbraucher sich den Luxus eines Aufsitzrasenmähers gegönnt. Damit mäht sich der Rasen fast schon von allein, und für den einen oder anderen Hobbygärtner wird so die Pflicht zu einem Vergnügen, jedenfalls derzeit noch, denn das könnte sich bald ändern.

Neues Gesetz soll alles verändern

Durch das neue Gesetz wird es zukünftig Einschränkungen geben. Die Bundesregierung soll offenbar Pläne haben, eine Versicherungspflicht für einige Arten von Rasenmähern einzuführen. Konkret soll diese Pflicht für „selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit“ gelten.

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Aufsitzrasenmäher fallen in diese Kategorie und könnten so zu einem teuren Gartenwerkzeug für die Hobbygärtner werden. E-Rasenmäher zum Schieben sollen so deutlich attraktiver für die Verbraucher werden, heißt es in einem Beitrag. Schon ab dem 23. Dezember 2023 soll es so weit sein. Dann müssen Aufsitzrasenmäher eine Versicherung vorweisen können.

Ab dem Stichtag müssen alle Geräte dieser Bauweise, die beispielsweise auf einem öffentlichen Grund, wie einem kleinen Weg oder einer Straße fahren, versichert sein. Wird der Rasenmäher ausschließlich und ohne Ausnahme nur auf privatem Grund und Boden betrieben, so gilt die Versicherungspflicht hier bislang noch nicht. Alle anderen benötigen für den Betrieb des Gerätes eine allgemeine Haftpflichtversicherung. Wer diese nicht hat, macht sich strafbar im Sinne einer Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe, im drastischsten Falle sogar mit einer Freiheitsstrafe, rechnen.

Eine allgemeine Haftpflichtversicherung sollte jeder Bürger besitzen, somit stellt diese neue Bedingung auch so weit noch kein Problem dar. Allerdings würde es für die ansonsten doch vergleichsweise günstige Versicherung eine massiven Steigerung der Beiträge bedeuten, da die Versicherungssummen auf das Niveau der Kfz-Versicherungen angehoben werden müssten.