Neues Gesetz: Einnahmen für Kleinanzeigen ans Finanzamt melden

Ebay Kleinanzeigen
Symbolbild Foto: ka-insider

Eine Gesetzesänderung verlangt, dass auch private Verkäufer ihre Einnahmen für Kleinanzeigen ans Finanzamt melden.

Private Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen, Vinted und Co. müssen jetzt aufpassen. Denn seit Anfang des Jahres gilt die neue Umsatz-Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen. Und diese lautet: Auch private Verkäufer müssen ihre Einnahmen für Kleinanzeigen an das Finanzamt melden.

Neues Gesetz vom Finanzamt: Gebraucht einkaufen und verkaufen wird jetzt teurer

Sich mit nur wenigen Klicks ein Taschengeld dazuverdienen – das wollen viele Käufer und auch Verkäufer auf Second-Hand-Plattformen im Internet. Allerdings will nun auch das Finanzamt seinen Anteil daran haben. Es verlangt von privaten Verkäufern, ihre Einnahmen für Kleinanzeigen ab jetzt auch verpflichtend zu melden.

Bisher war es nämlich noch so gut wie unmöglich herauszubekommen, wie viel und welche Einkünfte ein Verkäufer auf den Internetplattformen erzielte. Wer diese in der Steuererklärung nicht angibt, musste also auch keine Steuern zahlen.

Meldung ans Finanzamt ist Pflicht

Ab dem 1. Januar 2023 geht das nicht mehr. Jetzt werden auch die Einkünfte aus dem privaten Verkauf versteuert. Auch Einnahmen für Kleinanzeigen gehören dazu. Dazu hat die Bundesregierung ein neues Gesetz erlassen, welches digitale Verkaufsplattformen dazu verpflichtet, dem Bundeszentralamt mitzuteilen, wie viele Einnahmen ein Verkäufer über seine Plattformen erzielt.

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Das wird jetzt versteuert!

Aber: Nicht jeder einzelne Euro wird versteuert. Erst wenn ein Verkäufer insgesamt mehr als 2.000 Euro Umsatz hat, ist auch eine Meldung beim Finanzamt Pflicht.

Das bedeutet im Klartext: Wer über Ebay verkauft, aber damit z.B. nur 900 Euro einnimmt, muss keine Steuern zahlen. Sollten jedoch – selbst wenn es nur ein oder zwei Teile sind – mehr als 2.000 Euro erzielt werden, werden die Steuern abgeführt.

Weitere Änderungen im Steuergesetz

Zudem gibt es ein neues “Plattformen-Steuertransparenzgesetz”. In diesem ist nun festgelegt, dass jede digitale Plattform, welche mit Waren oder Dienstleistungen handelt, sich verpflichtet, die entsprechenden Einnahmen der Verkäufer auch zu melden. Aus diesem Grund benötigen die digitalen Verkaufsplattformen bald einige Daten von ihren Nutzern. Wer diese nicht herausgeben will, der wird von den jeweiligen Betreibern der Plattform gesperrt oder gelöscht.