Neue Strafen für EC-Karte in Deutschland – bis 2.500 Euro fällig

Eine Frau bezahlt mit ihrer EC-Karte der Sparkasse an einem EC-Karten-Lesegerät. Die Karte sowie das Gerät stehen klar im Fokus, der Hintergrund ist unerkennbar verschwommen.
Symbolbild © imago/MiS

Dieser Fehler könnte teuer werden: Bis zu 2.500 Euro sieht der Bußgeldkatalog in Deutschland vor, wenn diese Handlung mit der EC-Karte ausgeführt wird. Wer nicht zahlen will, muss sich an diese Regel halten.

Bestimmte Strafen für die EC-Karte können Bankkunden ganz einfach umgehen, wenn sie sich an die geltenden Regeln halten. Wer dagegen verstößt, muss tief in die Tasche greifen.

Ärgerliche Strafen für EC-Karte: Hier müssen Kunden aufpassen

Die EC-Karte ist bei vielen Menschen fast täglich im Einsatz. Wer nicht gern mit Bargeld zahlt, verlässt sich regelmäßig auf sie. Allerdings ist bei einer Sache Vorsicht geboten. Denn viele Menschen machen vermutlich einen Fehler, der ihnen oft gar nicht bewusst ist. Das Tragische: Wer erwischt wird, muss womöglich eine hohe Strafe zahlen. Je nach Bundesland wird es dann richtig teuer. In Niedersachsen und Hessen werden Betroffene laut den Angaben im Bußgeldkatalog zu bis zu 2.500 Euro Strafe verdonnert. Wesentlich mehr Glück haben Menschen in anderen Bundesländern. In Bayern sind es maximal 240 Euro. Das Bußgeld in Baden-Württemberg beläuft sich auf höchstens 200 Euro.

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Dieses Geld können Bankkunden sich sparen, wenn sie aufpassen und ihre EC-Karte korrekt entsorgen. Denn im Hausmüll darf die abgelaufene Karte nicht landen. Weil einige Sachen im Zweifelsfall über den normalen Hausmüll entsorgt werden, entscheiden sich wahrscheinlich viele Menschen für diesen einfachen Schritt. Das verursacht aber Probleme ‒ und deshalb ist gesetzlich festgeschrieben, wie mit einer abgelaufenen EC- oder Kreditkarte umzugehen ist.

So entkommen EC-Kartennutzer einer hohen Strafe

Problematisch bei der Entsorgung ist, dass die EC-Karte einen Mikrochip enthält. Aus diesem Grund werden die Karten tatsächlich als Elektrogerät eingestuft. Das besagt das sogenannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Sammelstellen für Elektrogeräte. Diese sind die korrekte Anlaufstelle, um abgelaufene Plastikkarten fachgerecht zu entsorgen. Anschließend können sie recycelt werden. Wer seine Daten vor einem Missbrauch schützen möchte, sollte die Karte ‒ insbesondere Chip, Namen, Nummern und Magnetstreifen ‒ außerdem zunächst zerstören.