Neue Regeln für Spaziergänger im Wald – “hohe Strafen drohen”

Ein Mann und eine Frau gehen in einem Wald auf einem vorgegebenen Weg spazieren. Die Sonne scheint durch die grünen Blätter der Bäume. Die beiden tragen Jacken. Es ist wohl Frühling.
Symbolbild © istockphoto/ Miljko Kucevic

Aufgrund aktueller Ereignisse gelten bestimmte Regeln für Spaziergänger im Wald. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Strafen. Experten raten dazu, sich vorher genau zu informieren.

Wenn das Wetter schön ist, zieht es die Menschen nicht nur an den Strand, sondern auch zu einem gemütlichen Spaziergang in den Wald. Doch wegen aktueller Vorfälle mahnen Experten Spaziergänger zur Einhaltung bestimmter Regeln im Wald. Ansonsten drohen hohe Strafen. Denn wie immer gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Regeln zum Schutz der Wildtiere

Insbesondere wer einen Hund hat, weiß, dass je nach Bundesland ein bestimmter Tag im April oder Mai kommt, ab dem man seinen vierbeinigen Freund nicht mehr frei durch den Wald laufen lassen darf. Auch die vorgegebenen Wege sollte man von da an nicht verlassen. Der Spuk hört meistens im September bzw. Oktober auf. Hintergrund ist, dass im Frühling viele Wildtiere ihre Jungen bekommen und sie aufziehen. In dieser Zeit soll nichts und niemand sie stören. Man darf nämlich nicht vergessen, dass Hunde Jäger mit einem ausgezeichneten Riechorgan sind. Sie wittern Rehkitze schon lange, bevor wir überhaupt eine Ahnung haben, dass etwas im Busch ist – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.

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Aktuelle Vorfälle zwingen zum Handeln

Doch die neuen Regelungen haben nichts mit dem Schutz der Wildtiere zu tun, sondern sind eher für den eigenen Schutz und den der Mitmenschen wichtig. Denn nachdem der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest bei einem Widschwein in Baden-Württemberg festgestellt wurde, errichtete das Bundesland 15 Kilometer rund um den Fundort die sogenannte Sperrzone II. Da die Pest nicht nur Wild-, sondern auch Hausschweine befällt, müssen sich die Landwirte in dieser Zone an strengere Vorgaben halten. In der Sperrzone II darf man als Spaziergänger zum Beispiel keine Pilze sammeln. Pilzsammler sollten sich also vorher darüber informieren, ob sie sich in dieser Sperrzone befinden.

Außerdem darf man die vorgegebenen Wege nicht verlassen. Damit soll verhindert werden, dass die Wildschweine sich erschrecken und dann weiträumiger flüchten, als sie es sonst tun würden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Mit diesen Vorschriften wollen die Verantwortlichen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest – so gut es geht – auf einen kleinen Umkreis beschränken.