Neue Regel greift: Millionen Bürger erhalten ab Juli mehr Geld

Eine Frau zählt Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/megaflopp

Statt Hartz IV gibt es seit Beginn des Jahres das Bürgergeld als Grundsicherung für Arbeitssuchende. Im Juli treten dazu neue Regelungen in Kraft – das bedeutet mehr Geld für Millionen Bürger.

All diejenigen, die Anspruch auf das Bürgergeld haben, können sich freuen, denn ab Mitte des Jahres gibt es mehr Geld. Millionen Bürger, darunter besonders junge Menschen, profitieren von den neuen Regelungen. Was genau sich ändert, erklären wir hier.

Das ändert sich für Bürger

Das sogenannte Bürgergeld löste Hartz IV bereits Anfang des Jahres ab und stellt eine Grundsicherung für Millionen Bürger dar. Durch das Geld können sie ihren Lebensunterhalt bestreiten und sich auf die Jobsuche fokussieren. Die Leistung steht den 5,2 Millionen Arbeitssuchenden zu, die bisher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten.

Bereits im Januar wurden einige Änderungen wirksam. Die Regelungen bezogen sich beispielsweise auf die Regelsätze, welche je nach Bedarfsstufe der Leistungsempfänger um 35 bis 53 Euro stiegen. Für all diejenigen, die Wohngeld beziehen, werden zudem seit Beginn des Jahres Kosten für die Wohnung für eine Karenzzeit von einem Jahr übernommen, ohne dass diese auf Angemessenheit überprüft wird. 40.000 Euro Vermögen bleiben während der ersten zwölf Monate zudem geschützt.

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Die neuen Regelungen

Mit den ab Juli in Kraft tretenden Regelungen gibt es noch mehr Grund zur Freude. Diese beziehen sich zum Beispiel auf die Freibeträge für Erwerbstätige. Der Staat erhöht diese, sodass Empfänger des Bürgergelds mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dann dreißig Prozent statt bisher nur zwanzig Prozent behalten dürfen. Das bedeutet mehr Geld im Portemonnaie für Millionen Bürger, denn sie dürfen dadurch bis zu 48 Euro mehr behalten.

Auch junge Menschen profitieren, denn sie dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie Freiwilligendiensten ab Juli bis zu der aktuellen Minijob-Grenze von 520 Euro behalten. Neben ganzheitlichen Coachings unterstützt der Staat Arbeitssuchende dann außerdem mit Weiterbildungsprämien für abgeschlossene Prüfungen, monatlichem Weiterbildungsgeld und einem Bürgerbonus. Weitere erfreuliche Änderungen bestehen darin, dass Mutterschaftsgeld sowie Erbschaften nicht mehr als Einkommen eingestuft werden. Zudem wird das Bürgergeld ab Mitte dieses Jahres auch während einer Reha weitergezahlt.