Neue Regel für Millionen Heizungsbesitzer – “Bis 5.000 Euro Strafe”

Eine Frau befindet sich offenbar in ihrer Wohnung und dreht die Heizung mit der rechten Hand auf. Mit der linken fühlt sie die Temperatur.
Symbolbild © istockphoto/Jose Miguel Sanchez

Für Millionen Heizungsbesitzer gilt eine neue Regel, an die sie sich halten müssen. Wer dies nicht tut und die Vorschrift einfach ignoriert, muss mit einer Strafe bis zu 5.000 Euro rechnen.

Mit dem Herbst sinken nun auch wieder die Temperaturen und viele Menschen beginnen mit dem Heizen. Dies ruft auch eine Regel auf den Plan, die für Millionen Heizungsbesitzer gilt. Wenn man diese ignoriert, kann dies ziemlich teuer werden, denn eine Strafe von bis zu 5.000 Euro droht.

Nun wird es wieder richtig teuer!

Mit den sinkenden Temperaturen drehen viele Menschen in ihren Wohnungen nun wieder die Heizung auf. Hielten sich die Kosten im Frühling und im Sommer fürs Heizen noch in überschaubaren Grenzen, fürchten viele nun wieder eine Nachzahlung bei der nächsten Strom- und Gasabrechnung. Gerade beim Heizen mit Gas schlagen die Kosten in größerem Umfang zu Buche. Und die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erinnern sich wohl noch lebhaft an die Energie-Krise. Diese ist nämlich noch gar nicht so lange her.

Missachtung bedeutet hohe Strafe

In der Zeit der Energie-Krise hatte die Bundesregierung die sogenannte “Mittelfristenenergieversorgungsmaßnahmenverordnung” (kurz: EnSimiMaV) in Kraft gesetzt. Diese besagt, dass alle Eigentümer einen hydraulischen Abgleich ihrer Heizsysteme durchführen lassen müssen. Damit soll erreicht werden, dass Heizsysteme mit Öl und Gas effizienter gestaltet werden. Obwohl die ersten beiden Fristen bereits abgelaufen sind, haben die meisten Hausbesitzer diese Pflicht einfach ignoriert. Nur siebzehn Prozent in Deutschland erfüllen die Vorgaben aus dieser Verordnung.

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Zwar wird die EnSimiMaV ab dem 1. Oktober durch das GEG (kurz für Gebäudeenergiegesetz) ersetzt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dann auch die Pflicht entfällt. Und auf kurz oder lang kommt kein Eigentümer um diese Verordnung herum. Auch wenn sie die Kosten und Mühen scheuen. Wer sie nämlich ignoriert, muss mit einem Bußgeld von 5.000 Euro rechnen. Wenn ein Hausbesitzer eine Heizung hat, die ab dem 30. September 2009 in Betrieb ging, muss den hydraulischen Abgleich bis zum 30. September 2025 durchgeführt haben. Wer eine ältere Heizung in einem Gebäude mit wenigstens sechs Wohnungen besitzt, muss den Abgleich bis zum 30. September 2027 durchgeführt haben.