Neue Pflichten: Diese Maßnahmen werden im Januar eingeführt

Auf Würfeln, die sich drehen, stehen die Zahlen 2024.
Symbolbild © istockphoto/Dilok Klaisataporn

Neues Jahr, neue Pflichten. Diese Maßnahmen werden im Januar in der Bundesrepublik eingeführt. Hier gibt es alle wichtigen Fakten, Fristen und Informationen für die Verbraucher.

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Mit dem Jahreswechsel kommen auch zahlreiche Änderungen auf die Bürger zu. Folgende Maßnahmen werden im Januar eingeführt.

Finanzen steigen

Neuerungen bringen meist zwei Seiten der Medaille mit sich. 2024 startet für einige Bürger dabei finanziell positiv. Denn ab Januar steigt der Mindeststundenlohn um 0,41 Euro auf 12,41 Euro brutto. Die Verdienstgrenze für Minijobber steigt somit beispielsweise auf 538 Euro pro Monat. Ebenso steigen branchenspezifische Mindestlöhne in einigen Bereichen an. Betroffen hiervon sind unter anderem Dachdecker, Gebäudereiniger und Beschäftigte im Elektrohandwerk. Im April beziehungsweise Oktober dürfen sich dann auch Maler, Lackierer und Gerüstbauer über eine Gehaltserhöhung freuen. Auch die Auszubildenden verdienen im neuen Jahr mehr pro Ausbildungsjahr.

Damit ist bei den Erhöhungen noch nicht Schluss. Bürgergeld-Empfänger bekommen künftig ebenso mehr Geld, was in der Vergangenheit für einigen Diskussionsstoff sorgte. Eine Rentenanpassung zugunsten von rund 21 Millionen Empfängern steht bisher noch in den Sternen und wird sich erst im Frühjahr 2024 final entscheiden. Abschließend zu diesem Thema ist noch die Anpassung beim Elterngeld ab April zu erwähnen. Die Verdienstobergrenze sinkt ab diesem Zeitpunkt für Paare deutlich.

Lesen Sie auch
Ärger: Immer mehr Verbrenner parken Ladesäulen für E-Autos zu

Weitere Änderungen

Eine Änderung wurde zuletzt ebenfalls heftig diskutiert: die Mehrwertsteuererhöhung für Restaurants. Ab Januar werden in der Gastronomie erneut 19 Prozent berechnet, sodass die Preise für Speisen deutlich teurer werden. Lediglich bei der Bestellung zur Abholung bleibt es bei den bisher üblichen 7 Prozent. Als weitere Maßnahme im Januar folgt die Erweiterung der Pfandregelung im Supermarkt. Künftig werden pro Plastikflasche mit Milch- oder Kaffeemischgetränken ebenso 0,25 Euro Pfand erhoben.

Zu guter Letzt gibt es eine entscheidende Veränderung in Sachen Gesundheit. Denn die Ärzte sind im neuen Jahr dazu verpflichtet, Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente elektronisch auszustellen. Die Abholung in der Apotheke erfolgt daraufhin mit der Versichertenkarte, einer App oder einem Abholcode.