Neue Pflicht droht Millionen Bürgergeld-Empfängern in Deutschland

Eine Person füllt mit einem Kugelschreiber zwei übereinander gelegte Formulare aus. Die Person bereitet einen Antrag für das deutsche Bürgergeld vor.
Symbolbild © imago/onemorepicture

In Deutschland kann man eine Menge staatlicher Leistungen beziehen. Doch dass auch Bürgergeld-Empfänger in einer gewissen Pflicht stehen, ist den wenigsten bewusst. Diese Regeln sind entscheidend für die Unterstützung.

Manchmal hat es den Anschein, dass Bürgergeld-Empfänger einfach Geld vom Staat geschenkt bekommen, ohne dass für sie irgendeine Pflicht gilt. Mindestens einen Ausnahmefall gibt es aber.

Das Bürgergeld ist mehr als nur finanzielle Unterstützung vom Staat

Das Bürgergeld hat man am 1. Januar 2023 als Nachfolger vom Arbeitslosengeld II – auch Hartz IV genannt – eingeführt. Es stellt eine grundlegende soziale Absicherung für viele Menschen in Deutschland dar. Dabei geht es aber nicht einfach darum, den Betroffenen nach Lust und Laune Geld zuzustecken. Neben der finanziellen Unterstützung möchte das Bürgergeld auch die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Zurzeit gibt es etwa 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger in Deutschland – dass für diese aber auch folgende Pflicht gilt, weiß fast niemand. Das ist gerade jetzt wichtig, denn am 2. September ist Stichtag.

Eigentlich wäre der Stichtag der 30. August. Da dieser im laufenden Jahr aber auf einen Samstag fällt, haben wir offiziell bis zum 2. September Zeit. Moment – worum geht es? Die Steuererklärung. Alle Jahre wieder steht sie an. Viele Deutsche schieben ihre Abgabe jedoch bis zur letzten Minute auf. Wer von sich selbst denkt, dass er gern etwas vor sich herschiebt, dem sei versichert: Er ist nicht allein. Was nun aber viele wundert, ist, dass auch Millionen Bürgergeld-Empfänger in der Pflicht stehen, eine Steuererklärung zu machen.

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Auch Bürgergeld-Empfänger kommen nicht um diese jährliche Pflicht herum

Das trifft insbesondere dann zu, wenn sie zusätzliche Einkünfte haben. Das gilt auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber der wohl häufigste Fall ist der Minijob. Auch wenn das Einkommen aus diesen Tätigkeiten gering ist, besteht oft eine Abgabepflicht. Denn schon alles, was über 100 Euro im Monat “dazuverdient” wird, muss man versteuern. Sollte das Geld aus einem Ehrenamt kommen, beträgt der monatliche Freibetrag immerhin 250 Euro.

Das Bürgergeld selbst muss man nicht versteuern, da es sich dabei bereits um Geld vom Staat handelt. Die Pflicht, Nebeneinkünfte zu versteuern, gilt aber auch für Bürgergeld-Empfänger. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Hilfe in Anspruch zu nehmen. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine können einen dabei unterstützen, alle notwendigen Unterlagen korrekt – und vor allem pünktlich – einzureichen.