“Nach Fehler”: Sparkassen-Kunden erhalten hohe Nachzahlung

Eine Hand steckt seine Giro-Karte in einen Geldautomaten der Sparkasse, weil Geld abgehoben wird. Auf dem Bildschirm steht in englischer Sprache, dass man seine Karte einstecken soll.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Millionen Sparkassen-Kunden erhalten nach einem Gerichtsurteil bald eine hohe Nachzahlung. Der Vorgang setzt neue Maßstäbe für Sparer, welche sich auf die gesamte Branche auswirken. 

Millionen Sparkassen-Kunden erwartet bald ein unerwarteter Geldsegen. Ein Gericht setzt nun neue Maßstäbe für Sparer, die für die gesamte Branche gelten. Jetzt muss die Bank hohe Nachzahlungen leisten.

Nachzahlungen in vierstelliger Höhe 

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes lässt etliche Sparer in Deutschland aufhorchen. Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass Sparkassen beim Produkt “Prämiensparen-Flexibel” jahrelang zu niedrige Zinserträge an die Kunden ausschütteten. Juristen legten jetzt fest, wie hoch die eigentlichen Erträge der Kunden ausfallen. Seit den 1990er-Jahren schloss die Bank rund 1,1 Millionen Prämiensparverträge mit Kunden ab. Sparkassen-Kunden erhalten jetzt eine hohe Nachzahlung im vierstelligen Bereich.

Damit bestätigte das Gericht auch, dass viele abgeschlossene Prämiensparverträge ungültig sind. Unzulässige Klauseln sorgten dafür, dass die Sparkassen die Zinssätze nach Belieben senken und erhöhen konnten. Diese Praxis gilt bereits seit 20 Jahren als rechtswidrig. Das Urteil legt indessen fest, dass die Zinserträge sich an der Durchschnittsrendite börsennotierter Wertpapiere orientieren muss. Damit zahlten die Sparkassen Hunderttausenden Kunden zu geringe Zinsen aus, die sie nun nachträglich begleichen müssen. Prämiensparverträge werden Kunden als Langzeitprodukte angeboten. Neben variablen Zinserträgen erhalten Kunden eine Prämie, die sich an der Länge der Laufzeit bemisst.

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Noch höhere Entschädigungen gefordert

Verbraucherschützer feiern das Urteil als großen Erfolg für geprellte Prämiensparer. Demnach seien die neu gesetzten Maßstäbe der Zinsberechnung richtungsweisend für die gesamte Branche. Verbraucherschützer hatten die Klage gegen die Sparkassen eingereicht und fordert die Banken dazu auf, die geforderten Entschädigungen schnell in die Wege zu leiten. Die Kläger hatten sogar noch einen höheren Zinssatz als Berechnungsgrundlage für die eigentlichen Erträge der Sparkassen-Kunden gefordert. Diese Forderungen wurden vor Gericht aber abgelehnt. Aus Sicht der Kläger überwiege dennoch der Erfolg und die neu gewonnene Klarheit für die Bankkunden. Somit kommt es zu keiner Berufung des Urteils. Die Nachzahlungen in vierstelliger Höhe für Hunderttausende Sparkassen-Kunden sind somit in trockenen Tüchern.