Nach Blockaden: Klimaaktivisten müssen Gefängnisstrafe antreten

Klima-Aktivisten blockieren eine Autobahn. Die Aktivisten haben auf der Straße Platz genommen und sich auf dem Asphalt festgeklebt, um keine Autos mehr durchzulassen. Nun droht den Klimaaktivisten eine Gefängnisstrafe.
Symbolbild ©twitter/letzte generation

Nach zahlreichen Blockaden durch Aktivisten der “Letzten Generation” hat sich nun die Justiz mit den Fällen befasst und sprach gegen die ersten Klimaaktivisten eine Gefängnisstrafe aus.

Wer das Wort “Klimaaktivist” hört, denkt sofort an Klimakleber und hat unweigerlich das Bild besetzter Straßen vor Augen. Genau damit hat sich nun auch ein Gericht in Berlin befasst und verhängte gegen einen Klimaaktivisten eine Gefängnisstrafe, die dieser auch tatsächlich antreten muss. Die Meinungen zu diesem Umgang mit der “Letzten Generation” sind gespalten.

Klimaaktivisten spalten seit jeher die Gesellschaft

Während die einen voll und ganz hinter der Botschaft der Klimaaktivisten stehen, stellen sie für den Großteil der Gesellschaft ein großes Ärgernis dar. Zwar zweifelt wohl kaum jemand an den Grundsätzen hinter den Aktionen. Doch die Methoden stoßen vielen Menschen sauer auf. Nicht zuletzt handelt es sich oftmals um Aktionen, die schwerwiegende Folgen haben. Wenn sich Menschen auf der Straße festkleben und Sitzblockaden errichten, stört dies nicht nur die Arbeitnehmer, die pünktlich zur Arbeit müssen. Mitunter kommen auch Rettungswagen nicht durch, wodurch Menschenleben gefährdet werden. Und auch die Beschädigung von Bildern in Museen kann wohl kaum noch jemand nachvollziehen.

Erste Konsequenzen für Klimaaktivisten

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Aufgrund der ständigen Störung des öffentlichen Lebens und vieler Fälle von Sachbeschädigung müssen sich auch die Gerichte mit den Klimaaktivisten und deren Taten befassen. Nun verkündete das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten das Urteil gegen einen 65-jährigen Mann, der sich im Rahmen einer Aktion auf der Straße festgeklebt hatte. Der Mann bekam eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – und das ohne Bewährung. Das heißt im Klartext, dass er diese Strafe tatsächlich im Gefängnis absitzen muss.

Der Mann soll sich laut Staatsanwaltschaft der Nötigung, der Anstiftung zur Nötigung sowie dem Widersetzen gegen die Staatsgewalt schuldig gemacht haben. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. In den kommenden Wochen will das Gericht den Urteilsspruch begründen. Während die einen das Urteil als gerecht ansehen, gibt es auf der anderen Seite auch jede Menge Kritiker. So wisse die Justiz nicht, wie sie mit den Klimaaktivisten umgehen solle. Die Verteidigung des Mannes will Widerspruch einlegen, denn man entferne sich Recht und Gesetz. “Statt einer von Verfassung wegen gebotenen Abwägung der gegeneinander streitenden Grundrechte wird hier Feindstrafrecht angewendet”, so die Verteidigung des 65-Jährigen. Wir werden euch in diesem Fall auf dem Laufenden halten.