Mieter geschockt: Neue Gebühren explodieren – “Über 2000 Euro”

Eine Abrechnung unbekannter Herkunft ist in einer Nahaufnahme deutlich zu sehen. Hohe Beträge, mit Punkt und Komma, sind in mehrere Spalten und Zeilen aufgeteilt und geben Aufschluss über die Kosten.
Symbolbild © imago/Action Wolfilser

Das trifft viele wie aus heiterem Himmel. Zahlreiche Mieter sind beim Blick auf die Abrechnung geschockt, denn bestimmte neue Gebühren explodieren momentan. Die Summen sind teils vierstellig und überfordern viele.

Überall steigen die Lebenshaltungskosten. Sei es bei den Lebensmitteln, der Energie, im Einzelhandel oder auch bei den Mieten. Viele Mieter stellen nun zudem fest, dass sich bestimmte Gebühren erhöhen, ja regelrecht explodieren. Sie belasten das monatliche Haushaltsbudget enorm.

Panik bei Mietern, weil die Betriebskosten außer Kontrolle geraten

Für viele Mieter ist es 2024 längst zur Herausforderung geworden, die stetig steigenden Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Ob Singles, Familien oder Rentner, jeder leidet unter den steigenden Kosten. Doch noch einschneidender wird die Situation, wenn unerwartete Nachzahlungen für Betriebskosten ins Haus stehen. Ein Mieterpaar erhielt beispielsweise einer Nachforderung von über 2.100 Euro für vergangene Gebühren. Ein harter Schlag für den Geldbeutel des Paares.

Das Paar wohnte zu diesem Zeitpunkt schon seit zweieinhalb Jahren in der Wohnung. Eine solch monströse Nebenkostenabrechnung oder Gebührenerhöhung hatten die beiden jedoch nie erhalten. Bis heute. Die monatlichen Vorauszahlungen beliefen sich immer auf 100 Euro. Umso schockierender war es dann, als die Vermieterin plötzlich eine Abrechnung präsentierte, die eine Nachzahlung von über 2.100 Euro für nur ein Jahr beinhaltete. In seiner Verzweiflung suchte das Paar online nach rechtlichem Beistand.

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So schützen Mieter erfolgreich ihre Rechte

Die Reaktionen der Online-Community ließen natürlich nicht lange auf sich warten und das Paar erhielt einige nützliche Tipps. Ein Nutzer wies sie auf eine entscheidende rechtliche Regelung hin. Nämlich dass in Deutschland Vermieter die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen müssen. Andernfalls haben sie überraschenderweise keinen Anspruch auf Nachzahlungen. Ganz einfach eigentlich. In diesem Fall erstreckte sich der Abrechnungszeitraum von Oktober 2021 bis September 2022, aber die Abrechnung kam erst im Sommer 2024, also fast ein ganzes Jahr zu spät. Dies bedeutet folglich, dass das Paar die Nachforderung ablehnen kann. Es sei denn, die Verzögerung lag nicht in der Verantwortung der Vermieterin.

Neben der verspäteten Abrechnung sorgten aber auch die aufgeführten Kosten für Zweifel. Deshalb riet man dem Mieterpaar, die Vermieterin aufzufordern, entsprechende Nachweise vorzulegen, um die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen. Der Mieterschutzbund betont, dass eine korrekte Betriebskostenabrechnung klar und rechnerisch nachvollziehbar sein muss. Nach Erhalt der Abrechnung haben Mieter zudem ganze zwölf Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen.