Knapp 2000 Euro mehr: Einfache Maßnahme bei Steuer umsetzen

Jemand füllt das Formular für die Steuererklärung mit einem Kugelschreiber aus. Der Kugelschreiber ist in Nahaufnahme zu sehen, genauso wie die Felder "Steuernummer", "Identifikationsnummer" und "an das Finanzamt".
Symbolbild © istockphoto/filmfoto

Eine Personengruppe erfreut diese Nachricht bestimmt besonders: Setzen sie eine einfache Maßnahme bei der Steuer um, kann dies knapp 2000 Euro bedeuten. Wir verraten, wie das funktioniert.

In der heutigen Zeit sind viele dankbar für jeden zusätzlichen Euro, der extra zur Verfügung steht. Eine Personengruppe, welche die Armut besonders hart trifft, kann sich jedoch nun über einen Trick freuen. Setzt man eine einfache Maßnahme bei der Steuer um, kann dies knapp 2000 Euro mehr bedeuten.

Kampf mit der Armut nimmt drastisch zu

In Deutschland gibt es einige Personengruppen, die mit der aktuellen Wirtschaftslage besonders zu kämpfen haben. Tragisch ist, dass sie daran nicht das Geringste ändern können und in dieser Situation auf Hilfe angewiesen sind. Dazu zählen nicht nur diejenigen, die ihren Lebensunterhalt aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht allein bestreiten können. Eine Gruppe trifft es dabei besonders schwer: Sie haben ihr ganzes Leben lang gearbeitet und bekommen nun ihre wohlverdiente Rente. Mit dem einzigen Unterschied, dass diese nicht annähernd so hoch ausfällt wie der Lohn während des Arbeitslebens. Die meisten Rentner müssen trotz eines langen Arbeitslebens reichlich sparen und kämpfen heutzutage mehr denn je mit der Altersarmut.

Lesen Sie auch
Nächster Geldregen: Tausende Haushalte kassieren 1.000 Euro

Diese einfache Maßnahmen kann vielen helfen

Wer nicht mehr arbeitet und seine Rente bekommt, wird jedoch nicht von der Pflicht verschont, seine Steuererklärung abzugeben. Was viele noch mehr belastet, kann jedoch auch einen Nutzen haben. Als Rentner gibt man nicht nur seine jährliche Rente in der Steuererklärung an, sondern auch die Ausgaben. Speziell die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nehmen dabei einen großen Anteil ein. Allerdings kann ein weiterer Posten ebenfalls angegeben werden. Von diesem wissen die meisten Rentner jedoch nichts.

Viele Rentner haben ein Auto, mit dem sie hauptsächliche private und vielleicht noch einige berufliche Fahrten unternehmen. Den Versicherungsbeitrag für die Haftpflicht für das Fahrzeug können sie in der Steuererklärung unter dem Punkt “weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen” in der Anlage “Vorsorgeaufwand” angegeben. Die Rentner müssen dabei sowohl Versicherungsnehmer als auch Halter des Fahrzeugs sein. Die Obergrenze liegt bei 1.900 Euro pro Jahr, unterhalb derer man außergewöhnliche Aufwendungen angeben kann. Für die meisten Rentner ist dieser Betrag meist schon durch ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erreicht. Rechnen lohnt sich jedoch in jedem Fall.