Kinderlärm in Wohnung: Neue Strafen bis 250.000 Euro kommen

Ein Vater tanzt und tobt mit seiner Tochter in der Wohnung. Die Mutter sitzt auf dem Sofa und schaut den beiden zu.
Symbolbild © istockphoto/Portra

Wer Kinder hat und bisher der Meinung war, dass sich über Kinderlärm in der Wohnung keiner beschweren darf, sollte aufpassen, denn Strafen bis 250.000 Euro können kommen.

Viele Eltern sind der Meinung, dass Kinder eben Lärm machen und auch laut sein dürfen. Darüber dürfe sich dann keiner beschweren, weil es eben Kinder sind. Doch so wie es aussieht, scheint diese Einstellung nicht ganz richtig. Denn wer Kinderlärm in der Wohnung zulässt und nicht einschreitet, dem können Strafen bis zu 250.000 Euro drohen. Wir klären auf, was hinter dieser Maßnahme steckt.

Wer Kinder hat, kennt die Grenzen

Insbesondere, wer kleine Kinder hat, kann ein Lied davon singen. Die Rasselbande ist einfach laut und schreit und tobt durch die Wohnung. Dass der Nachwuchs einen unglaublichen Bewegungsdrang hat und je nach Alter auch einmal viel geweint wird, kennt so ziemlich jedes Elternpaar. Man weiß als Erziehungsberechtigte auch, dass es nicht einfach ist, die Kleinen in Schach zu halten. Dann wird es oft eben etwas lauter. Probleme gibt es meistens dann, wenn sich eine oder mehrere Parteien in der Nachbarschaft von diesem Verhalten gestört fühlen und deshalb vor Gericht ziehen.

Strafen bis 250.000 Euro können in bestimmten Fällen drohen

Lesen Sie auch
Millionen Rentner haben zu wenig Geld im Monat – "Bedrohung"

Doch den Eltern, die bislang der Meinung waren, dass Nachbarn den Kinderlärm unbegrenzt hinnehmen müssen, erteilt das Amtsgericht in Bonn dieser Einstellung nun einen ordentlichen Dämpfer. Ein Nachbar, der unter einer Familie mit zwei Kindern wohnte, zog deshalb vor Gericht und bekam Recht. Er beschwerte sich über das ständige Getrampel und Geschrei während der Mittagszeit und in der Nacht. Das Gericht legte der Familie nun auf, dass sie zu diesen Zeiten leiser sein muss. Widersetzt sie sich diesem Urteil, kann je nach Schwere und Häufigkeit der Ruhestörung eine Strafe von bis zu 250.000 Euro drohen.

Die Familie will sich damit nicht zufriedengeben und will Widerspruch einlegen. Sie sehen das wohl anders. Rechtsanwälte für Mietrecht geben dem Mann jedoch ebenfalls Recht. Denn wenn es sich um vermeidbaren Lärm handelt, müssen die Eltern einschreiten. Dazu zählen beispielsweise das Ballspielen und Laufradfahren innerhalb der Wohnung sowie das ständige Aufreißen und Zuknallen von Schranktüren und Türen in der Wohnung. Hier müssen die Eltern erzieherisch auf die Kinder einwirken und dieses Fehlverhalten untersagen. Laut Experten sollten Eltern dem Bewegungsdrang der Kinder dann außerhalb der eigenen vier Wände, zum Beispiel auf einem Spielplatz, nachgeben.