GEZ: Erste Haushalte können Rundfunkbeitrag absetzen

TV gibt es nur, wenn man dafür bezahlt
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Die GEZ ist für viele eine leidige Ausgabe, denn nicht jeder nutzt die Öffentlich-Rechtlichen. Doch nun können erste Haushalte die überflüssigen Zahlungen absetzen. Wie man seinen Rundfunkbeitrag wiedererlangt und wer dazu berechtigt ist, erfährt man hier.

Es ist ein lästiges Thema für viele, und dennoch müssen ihn alle zahlen: den Rundfunkbeitrag. Schon seit Jahren wird die Notwendigkeit der GEZ unter den Bürgern in Frage gestellt. Gut zu wissen, dass man den Beitrag in manchen Fällen steuerlich absetzen kann.

Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen

Um die öffentlich-rechtlichen Sender sowie die Landesmedienanstalten zu finanzieren, wurde eine Gebühr festgelegt, die Bürger jeden Monat gezwungenermaßen zahlen müssen. Nutzt man den Service nicht, so ist der Rundfunkbeitrag dennoch für jeden Haushalt Pflicht. Die Gebühr beläuft sich dabei auf eine monatliche Zahlung von 18,36 Euro, die pro Haushalt entrichtet werden muss. Bei vielen Bürgern sorgen diese unnötigen Ausgaben für großen Ärger.

In manchen Fällen kann man die GEZ jedoch in seiner Steuererklärung geltend machen. So können beispielsweise Unternehmen die Zusatzkosten von der Steuer absetzen. Aber auch einige Privathaushalte können ihr Geld zurückerlangen. Das gilt allerdings nur für Besitzer von Zweitwohnungen, die sich in einer anderen Stadt befinden. Auch gibt es eine Reduzierung oder sogar eine Befreiung des Rundfunkbeitrags für blinde oder stark sehbehinderte Menschen sowie Personen, die Bürgergeld beziehen.

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Rundfunkbeitrag führt zu Konflikten

In den kommenden Jahren wird Beitrag für die GEZ vermutlich weiter ansteigen, was zu einem Konflikt zwischen den Ländern führen könnte. Da in der Bevölkerung eher weniger Verständnis für die Erhöhung der Rundfunkbeiträge herrscht, haben die Ministerpräsidenten bereits angedeutet, dieses Vorhaben nicht zu unterstützen.

Um knapp 60 Cent soll der Rundfunkbeitrag erhöht werden, wobei über den tatsächlichen Anstieg derzeit noch in den Bundesländern diskutiert wird. Besonders für einkommensschwache Personen, welche die öffentlich-rechtlichen Sender nicht nutzen, ist dies besonders ärgerlich. Berichten zufolge besteht die Chance, dass dieser Fall vermutlich vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen werden muss.