Karlsruhe: Menschen gefoltert – Schwere Vorwürfe gegen Syrer

Foto: Kucharek | CC-by-nc-sa-2.0 | Die Haupteinfahrt zum Bundesgerichtshof an der Herrenstraße.

Karlsruhe (dpa) – Die Foltervorwürfe gegen einen in Deutschland inhaftierten hochrangigen Ex-Geheimdienstmitarbeiter aus Syrien haben sich durch die weiteren Ermittlungen erhärtet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deshalb angeordnet, dass der ehemalige Abteilungsleiter eines Foltergefängnisses in Untersuchungshaft bleibt. Er habe mit einer hohen Freiheitsstrafe zu rechnen, daher bestehe Fluchtgefahr, heißt es in dem Beschluss der Richter von Anfang September, den das Gericht in Karlsruhe nun veröffentlichte. (Az. AK 47/19)

Der Generalbundesanwalt hatte Anwar R. und einen zweiten Syrer im Februar festnehmen lassen. Die Verhaftungen hatten für Aufsehen gesorgt, weil deutsche Ermittler damit zum ersten Mal wegen Gräueltaten im syrischen Bürgerkrieg gegen Regierungsmitarbeiter von Präsident Baschar al-Assad vorgegangen waren.

R., dessen Alter damals mit 56 Jahren angegeben wurde, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Er soll 2011 und 2012 in dem Gefängnis des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes in Damaskus systematische und brutale Folterungen befehligt haben.

Aus dem BGH-Beschluss geht nun hervor, dass R. als Leiter einer Unterabteilung mit 30 bis 40 Mitarbeitern für die Vernehmung vermeintlicher Oppositioneller zuständig war. Die «Zufügung großer Schmerzen und Leiden» sei dabei «strukturell in den Abläufen vorgesehen» gewesen. Konkret beruhen die Vorwürfe auf den Aussagen dreier Zeugen, die in dem Gefängnis massiv misshandelt worden sein sollen. So sollen zwei der Männer mit einem dicken Gürtel beziehungsweise einem Kabel auf die nackten Fußsohlen geschlagen
worden sein, wie es weiter heißt.

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Nach den Ausführungen der Richter hat sich R. seit seiner Festnahme nicht mehr zu den Vorwürfen geäußert. Er habe vorher aber zweimal als Zeuge bei der Polizei ausgesagt. Dort habe er geschildert, dass es in seinem Bereich «Hunderte Vernehmungen täglich» gegeben habe, dabei habe «man nicht immer höflich bleiben können». Der BGH hält diese
Angaben für verwertbar. Die Ermittler hätten inzwischen außerdem knapp 30 Zeugen in Deutschland und im EU-Ausland vernommen.