Jubel: Staat zahlt hohe Zuschüsse an Bürgergeld-Empfänger

Eine Hand hält viele Münzen. Das Kleingeld in der Handfläche ist neben einer schön eingerichteten, hellen Wohnung mit großen Fenstern abgebildet.
Symbolbild

Bürgergeld-Empfänger können sich freuen, denn der Staat zahlt hohe Zuschüsse an die Bedürftigen. Diese bestehen nicht nur aus finanziellen Leistungen, sondern können auch Sachleistungen umfassen.

Wer Bürgergeld bezieht, ist darauf angewiesen, weil er oder sie den eigenen Lebensunterhalt nicht anteilig oder komplett bestreiten kann. Da Leistungsbeziehern kaum Geld zur Verfügung steht, sind sie froh, zu erfahren, dass der Staat hohe Zuschüsse an Bürgergeld-Empfänger zahlt. Mit diesen können Dinge finanziert werden, die sonst nicht erschwinglich wären.

Leben am Existenzminimum

Schon für diejenigen, die jeden Tag hart arbeiten, um nicht auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein, ist die derzeitige wirtschaftliche Lage kaum zu händeln. Umso schwerer ist es für diejenigen, die es nicht aus eigener Kraft schaffen, ihr Leben zu finanzieren. Wer nicht arbeiten gehen kann, muss staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit er überleben kann. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Regelsatz bei 563 Euro pro Monat. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung. Große Sprünge kann man damit wahrlich nicht machen.

Bürgergeld-Empfänger profitieren von einigen Zusatzleistungen

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Doch neben dem Regelsatz und die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung haben Bürgergeld-Empfänger noch andere Ansprüche, für die der Staat hohe Zuschüsse zahlt. Erwartet ein Leistungsbezieher beispielsweise ein Kind, zahlt der Staat zum Beispiel Zuschüsse für ein Babybett und eine Wickelkommode. Wer sich beruflich weiterbildet und an den Weiterbildungsort gelangen will, bekommt die Fahrtkosten vom Jobcenter zurück. Voraussetzung hierbei ist, dass die Weiterbildung zuvor vom Jobcenter genehmigt wurde. Auch diese bezahlt übrigens der Staat. Außerdem vergibt das Amt Gutscheine für Möbel und Kleidung.

Eltern erhalten auch zusätzliche Unterstützung für ihre Kinder. Fährt der Nachwuchs beispielsweise auf Klassenfahrt, übernimmt das Jobcenter die Kosten. Dafür gibt es extra das Bildungs- und Teilhabe-Paket, zu dem auch Kosten für Schulmaterialien, Mittagessen in Kita und Schule sowie Gebühren für Vereine zählen. Leben die Eltern getrennt, übernimmt das Jobcenter die Fahrtkosten zur “Wahrung des Umgangsrechts”. In einigen Bundesländern gibt es sogar Vergünstigungen für öffentliche Verkehrsmittel und freien Eintritt in Museen oder Schwimmbäder. Sogar kostenlose Bibliotheksausweise verteilen die Kommunen.