Immer mehr Bürger holen sich 2800 Euro von Steuererklärung zurück

Jemand füllt das Formular für die Steuererklärung mit einem Kugelschreiber aus. Der Kugelschreiber ist in Nahaufnahme zu sehen, genauso wie die Felder "Steuernummer", "Identifikationsnummer" und "an das Finanzamt".
Symbolbild © istockphoto/filmfoto

Viele Bürger entdecken derzeit, dass sie bis zu 2.800 Euro bei der Steuererklärung absetzen können. In den Genuss des Geldsegens kommen die Personen, die die Hilfe am nötigsten haben.

Seine Steuern erledigen – darauf hat eigentlich niemand Lust. Dennoch gibt es am Ende des Tages dabei meistens sogar etwas zurück. Besonders bedürftige Bürger haben bei ihrer Steuererklärung den höchsten Freibeitrag – ein Pauschbetrag von bis zu 2.840 Euro ist hier möglich.

Steuerliche Entlastungen für Menschen, die diese am meisten brauchen

Man kann über Deutschland denken, was man will, aber wir haben hierzulande ein soziales System. Es ist bei Weitem noch nicht perfekt, aber die Anzeichen und Bemühungen dafür sind da. Und wenn man das einmal mit anderen Ländern vergleicht, genießen wir hier schon ziemlich gerechte Zustände. Ob es vom Leben gerecht ist, manche Menschen mit Behinderungen zu versehen, ist eine andere Sache. Aber der Staat kann zumindest dafür Sorge tragen, dass den Schwächeren in unserer Gesellschaft verstärkt geholfen wird. Das zeichnet sich für Bürger mit Behinderungen auch bei der Steuererklärung ab. Je nach Grad der Behinderung steht ihnen und ihrer Pflegeperson ein sogenannter Pauschbetrag zur Verfügung. Diesen muss man im Formular einfach angeben und er bleibt somit steuerfrei.

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Die jährliche Steuererklärung stellt ohnehin für jeden Bürger eine Herausforderung dar. Es ist eine typische Aktivität, die wir, so lange es nur geht, vor uns herschieben. Das Bruttoeinkommen, das wir verdienen, müssen wir versteuern. Wenn man kenntlich machen kann, dass man bestimmte Ausgaben für seine Arbeit braucht, muss man diese Summe nicht versteuern. Wer 50.000 Euro im Jahr verdient, davon aber 10.000 Euro Arbeitsausgaben hat, muss folglich nur noch 40.000 Euro versteuern. Liegt eine Behinderung vor, kann der sogenannte Pauschbetrag zu den Arbeitsausgaben hinzugerechnet werden. In unserem Beispiel müsste man also nur noch 37.160 Euro versteuern.

Der Pauschbetrag kann bis zu 2.840 Euro hoch sein

Man wünscht jedem, dass dieser Pauschbetrag nicht nötig ist, denn natürlich ziehen wir es vor, gesund und unabhängig zu leben. Dennoch muss man betonen, dass die Vergünstigung bei der Steuererklärung für Bürger mit Beeinträchtigungen ein Schritt ist, der in die richtige Richtung geht. Wobei an dieser Stelle noch sehr viel mehr passieren kann. Somit ist es zum Beispiel auch eine Schande, dass nun schon wieder alle Pflegeheime in Baden-Württemberg teurer werden.