Hund droht Hitzeschlag in heißem Auto: Darf ich die Scheibe einschlagen?

Hund aus überhitzen Auto befreit
Symbolbild © Screenshot: Facebook / Polizei NRW Bielefeld

Alle Jahre wieder ist es ein leidiges Thema: Hunde gehören nicht ins heiße Auto. Jeder weiß das. Trotzdem kommt es immer wieder vor. 

Der Hund als treuer Begleiter fährt oft im Auto mit. Wenn Herrchen oder Frauchen nach einem Ausflug noch schnell etwas erledigen müssen, wartet er brav im Auto.

Was, aber, wenn es warm ist?

20 Grad können bereits zur tödlichen Falle werden

Viele denken, wenn es draußen noch keine 30 Grad hat, dann kann der Hund ruhig kurz warten. Ein fataler Fehler.

Die Temperatur im Auto kann schnell stark ansteigen. Bereits ab 20 Grad im Auto können Hunde einen Hitzschlag erleiden.

Hund im heißen Auto eingesperrt: Was darf ich tun?

Mittlerweile sind Hundebesitzer deutlich vorsichtiger, wenn es darum geht, ihren Liebling im Auto zu lassen. Dennoch kommt es immer wieder vor, berichtet die Tierrettung in Heilbronn.

Die Tierrettung ist in den Landkreisen Heilbronn und Ludwigsburg der erste Ansprechpartner, wenn es um das Tierwohl geht. Sie schreitet ein, wenn es nötig wird.

Die Tierrettung klärt die Bevölkerung auf: Ein offenes Fenster schützt den Hund bei hohen Temperaturen nicht. Ein Auto besitzt Wulstdächer. Dadurch kann kein Wärmeaustausch stattfinden. Im Schatten zu parken, ist ebenfalls sinnlos. Ein Auto wärmt sich bei hohen Außentemperaturen auch im Schatten auf.

Ist ein Hund im heißen Auto eingesperrt, steigt zuerst seien Körpertemperatur – ähnlich wie beim Menschen. Danach bricht der Kreislauf zusammen und der Hund kann sterben.
Darf ich einen eingesperrten Hund selbst befreien?
Sieht man einen Hund, der bei sommerlichen Temperaturen im Auto eingesperrt ist, sollte man zunächst überprüfen, ob das Tier wirklich in Lebensgefahr ist.
Ist der Hund sichtlich erschöpft, sollte die Tierrettung gerufen werden. Diese haben Spezialwerkzeug, um das Auto zu öffnen. Dieses bleibt dann unbeschädigt.
Damit keine rechtlichen Konsequenzen drohen, muss man vorher sicher gehen, dass der Besitzer nicht ausfindig zu machen ist.
Grundsätzlich gilt: Eine Scheibe sollte nur dann selbst eingeschlagen werden, wenn der Hund die Wartezeit auf die Tierrettung oder die Polizei nicht überleben würde.

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