Hund in heißem Auto eingesperrt – Halterin erhält milde Strafe!

Karlsruhe-Insider: Hund in heißem Auto eingesperrt

Es ist schon eine Schande, was sich manche Besitzer von Hunden einfallen lassen.
Nur weil diese Leute zu bequem sind, ihren Vierbeiner zuhause in der kühlen Wohnung zu belassen, schleppen sie den armen Hund in das ohnehin schon aufgeheizte Auto, fahren zum Shopping – und lassen das arme Tier in dem heißen Wagen, wo es sich beinahe zu Tode hechelt.

Die Scheibe vom Auto einschlagen darf man nicht, denn es ist eine Sachbeschädigung.
Was der Besitzer mit dem Tier macht, ist aber ebenfalls eine Sachbeschädigung, da das Tier auch eine Sache ist.

Dieser neueste Fall passierte in Zell, als das Auto vor einem Supermarkt geparkt war und der Hund in der fast tödlichen Falle saß.

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Die Anwohner ließen die Fahrzeugbesitzer ausrufen – vergeblich.
Erst nach geschlagenen 40 Minuten kam die Autobesitzerin wieder, zeigte natürlich keine Reue.

Da die Polizei eingeschaltet wurde, bekommt sie nun eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Vergehen gegen das Tierschutzgesetz. Eine viel zu milde Strafe.