Hohe Geldstrafe: Bekleidungsvorschrift beim Baden beachten

Badesee im Sommer mit Badegästen, die liegen und schwimmen. Das blaue See des Wassers schimmert in der Sonne. Die Badegäste schwimmen, sonnen sich und liegen am Strand.
Symbolbild © istockphoto/DinaSigtrix

Wer eine Bekleidungsvorschrift beim Baden nicht beachtet, für den kann es teuer werden. Denn dann droht eine hohe Geldstrafe. Man sollte sich unbedingt vorher informieren.

Das derzeitige Wetter lädt geradezu zum Baden und Plantschen an Seen und in Freibädern ein. Doch eine Bekleidungsvorschrift beim Baden sollte man dabei unbedingt beachten, sonst kann das Sommervergnügen sehr teuer werden. Denn eine hohe Geldstrafe droht beim Verletzen der Regel.

Hier gelten die Grundrechte nicht uneingeschränkt

Zurzeit tummeln sich viele Menschen in den Freibädern und an den Badeseen. Wer Urlaub hat oder einfach nur die Zeit erübrigen kann, den zieht es hinaus ins kühle Nass und an den Strand. Schließlich kann niemand wissen, wie lange wir noch die strahlende Sonne und die sommerlichen Temperaturen genießen dürfen. Mit der enormen Hitze steigt auch der Wunsch, sich so wenig wie möglich zu bekleiden. Doch wie angezogen muss man an den deutschen Seen eigentlich sein und darf man auch nackt baden? Zu diesen Fragen gibt es eine Bekleidungsvorschrift, die zeigt, dass die Grundrechte, die die persönliche Freiheit garantieren, eben nicht überall uneingeschränkt gelten.

In diesen Fällen wird es kritisch

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Prinzipiell gibt es in Deutschland keine Vorschrift dazu, wie viel oder wie wenig Kleidung man an einem Badesee tragen muss. Theoretisch kann man auch ohne Kleidung an den Strand und in den See zum Baden gehen. Diese Freiheit hört jedoch da auf, wo sich auch nur ein einziger Mensch belästigt fühlen könnte. Deshalb gilt generell an Badeseen oder in Freibädern ein Bekleidungsgebot. Wer sich hier komplett entkleidet in der Öffentlichkeit aufhält, riskiert ein hohes Bußgeld. Dies regelt der Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes. In diesem heißt es, dass eine “grob ungehörige Handlung, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen” mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Anders sieht dies an den FKK-Stränden anders aus. Hier ist Nacktheit ausdrücklich erwünscht und es gilt sogar ein Textilverbot in bestimmten Abschnitten. Wer also auf Kleidung verzichten möchte, sollte an einen FKK-Strand baden und sich sonnen gehen. In Deutschland sind die Regelungen recht locker, im Gegensatz zu anderen Ländern. Deshalb sollte man sich vorher genau informieren, insbesondere dann, wenn es in islamische Länder geht. Denn hier gilt ein strenges Nacktheitsverbot.