Haustiergeld kommt für Bürgergeld-Empfänger in Deutschland

Auf einem Holztisch liegen ein 10- und ein 20-Euro-Schein gefächert aufeinander. Ein weißer Hund legt seine Pfote auf die beiden Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/Veronika Dvořáková

Wer in Deutschland Bürgergeld-Empfänger ist und ein Haustier besitzt, weiß, dass es durchaus harte Zeiten geben kann. Viele wünschten sich dann, dass sie auch für ihre Tiere ein wenig Unterstützung bekommen würden.

Nun gibt es einmal eine gute Nachricht für Bürgergeld-Empfänger, die ein Haustier besitzen und die in eine finanzielle Notlage geraten. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe bekommen, sodass sie nicht hungern oder ihr Tier abgeben müssen. Gerade in der heutigen Zeit ist diese Möglichkeit für viele Leistungsempfänger Gold wert.

Besitzer verzichten wegen ihres Tieres

Wer selbst ein Tier hat, weiß, dass es wie ein Familienmitglied ist und man alles in seiner Macht Stehende tut, damit es dem kleinen Wesen gutgeht. Wer Bürgergeld-Empfänger ist, hat oft wenig Geld zur Verfügung und muss sich fürs Tier alles vom Munde absparen. Lieber verzichten die Menschen dann auf ihr eigenes Essen, als ihren tierischen Freund hungern zu lassen. Denn Tatsache ist: Wer Bürgergeld bezieht und ein Haustier hält, kann nicht gezwungen werden, es im Tierheim abzugeben. Aber extra finanzielle Leistungen gibt es vom Staat dafür nicht. Was das Tier benötigt, muss aus dem Regelsatz bezogen werden.

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Hilfe für Bürgergeld-Empfänger in Not

Damit die Menschen wegen ihres Tieres nicht hungern müssen und ihrem tierischen Gefährten trotzdem alles bieten können, gibt es in vielen Städten und Gemeinden die sogenannten Tiertafeln. Hier können Bürgergeld-Empfänger nicht nur Futter, sondern auch Zubehör wie Hundeleinen oder Futternäpfe bekommen. Da die Tafeln nur das herausgeben können, was sie selbst an Spenden bekommen, wird vorher genau geprüft, ob ein Tierbesitzer tatsächlich in Not ist und sich und sein Tier nicht selbst versorgen kann. Dazu muss man den aktuellen Bürgergeld-, Arbeitslosen- oder Rentenbescheid einreichen. Oder belegen, dass das Einkommen nicht ausreicht, um das Tier zu versorgen. Stellt die Tafel fest, dass man tatsächlich hilfebedürftig ist, wird man in die Kartei der Tiertafel aufgenommen. Bis zu achtzig Prozent der Futterkosten können dann über die Tiertafel gedeckt werden. Wer das Angebot der Tiertafel in Anspruch nehmen möchte, findet im Internet Adressen vor Ort.