Gezwungen: Eltern klagen in Karlsruhe gegen Masern-Impfpflicht

Symbolbild

Karlsruhe (dpa) – Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern haben am Sonntag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht abgegeben.

Sie wenden sich nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung auf Basis «sachgerechter, unabhängiger und neutraler Informationen» nicht mehr zulasse.

«Wir sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt», sagte einer ihrer Verfahrensbevollmächtigten, der Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen.

Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masern-Impfungen außerdem für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.

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Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um vier Familien aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. In zwei Fällen, in denen die Eltern nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehren müssen und für die die Kinderbetreuung existenziell ist, wurden Eilanträge beantragt. Weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung – darunter von Familien, deren Kinder im Sommer in die Schule kommen. Auch eine Kinderärztin aus Sachsen und ein Kinderarzt aus Baden-Württemberg wollen klagen: wegen des staatlichen Eingriffs in das Arzt-Patienten-Verhältnis.

Das Gesetz verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz. So gelte die Impfpflicht nur für neue Kita-Kinder, Bestandskinder hätten aber noch eine Frist bis Juli 2021. Eine Ungleichbehandlung sei es auch, dass ein Kita-Kind und ein Kind bei einer Tagesmutter geimpft werden müssten – ein Kind, das von der Tagesmutter in den Räumen der Eltern betreut wird, hingegen nicht.