Gesetzesentwurf bald in Kraft: Neue Regeln kommen auf Gärtner zu

Eine Frau gießt die Pflanzen in ihrem Garten mit einem Schlauch.
Symbolbild © istockphoto/Image Source

Gärtner müssen jetzt aufpassen. Denn dieser Gesetzesentwurf tritt bald in Kraft und bringt neue Regeln mit sich.

Bald wird es neue Regeln für Gärtner und Besitzer von Gärten geben. Wer vorher völlig unbeschwert Tomaten, Pflanzen und Co. anbauen konnte, sollte jetzt aufpassen. Denn ein neuer Gesetzesentwurf sorgt dafür, dass sich einiges ändert.

Neue Regelungen kommen

Der Gesetzesentwurf, von dem die Rede ist, dient dem Umweltschutz und tritt bald im Bundesland Nordrhein-Westfalen in Kraft. Schon im Jahr 2018 hat das Land einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Eigenheimbesitzern vorschreibt, wie sie ihren Vorgarten zu bebauen haben. Denn seit diesem Zeitpunkt ist es verboten, einen Schottergarten anzulegen. Nun werden die Verbote noch strenger.

So will man nun die Gartenbesitzer dazu verpflichten, sämtliche Flächen im Garten, die nicht bebaut sind, wasseraufnahmefähig zu lassen oder dahingehend umzuwandeln. Sollte man sich diesem Gesetzesentwurf widersetzen, so kann man vom Land eine Aufforderung bekommen, entsprechende Änderungen einzuleiten. Eine Entscheidung darüber fällt die jeweilige Bauaufsichtsbehörde in der Kommune.

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Zum Schutz der Umwelt

Grund für das neue Gesetz ist, dass man gegen die Bodenversiegelung in Nordrhein-Westfalen vorgehen möchte. Spätestens zum 1. Januar des kommenden Jahres wird der Gesetzesentwurf gültig sein. Es wird darin auch ein sehr deutliches Verbot von Kunstrasen sowie Schotter geben. Während in den älteren Gesetzesentwürfen davon noch nicht die Rede war, hat sich das mittlerweile geändert.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen, erklärte zu dem neuen Gesetzesentwurf in den Medien, dass sie die Bewegung hin zu mehr natürlichen Gärten gutheiße. Dadurch werde sowohl das Klima geschützt als auch die Artenvielfalt unterstützt. Außerdem soll sich durch die neuen Regelungen das Mikroklima in den Wohnvierteln verbessern, da Hitzestaus reduziert werden. Per se sind Schotter und Kies jedoch nach wie vor nicht verboten. Sollten diese Elemente ein wesentlicher Bestandteil eines ansonsten natürlichen Gartens sein, könnten sie trotz des Gesetzesentwurfs unter Umständen bleiben. Am Ende kommt es auf die Gesamtgestaltung an.