Geräte vorm Aus: Verbot für Handys und Notebooks in Deutschland

Eine Frau steht in einem Elektronik-Markt und schaut sich ein Smartphone an. Man sieht auf viele Smartphones in einer Reihe stehen. Im Hintergrund gibt es noch viele weitere technische Geräte.
Symbolbild Foto: Thomas Riedel

Derzeit stehen bestimmte Geräte vor dem Aus, denn es gibt ein Verbot für die Handys und Notebooks eines bestimmten Herstellers in ganz Deutschland. Alle Hintergründe dazu folgen hier.

Die Handys und Notebooks eines bestimmten Herstellers stehen in Deutschland vor dem Aus. Denn es soll fortan ein Verbot für diese Geräte geben. Warum dies so ist, wird im Folgenden erläutert.

Die Konkurrenz ist groß

Wenn wir uns für den Erwerb eines neuen Smartphones, Tablets oder Notebooks entscheiden, haben wir eine riesige Auswahl namhafter Hersteller zur Verfügung. Ist die Wahl für ein Android- oder Apple-Gerät gefallen, bleibt die Entscheidung immer noch schwer – auch wenn die meisten Hersteller fast das gleiche Angebot haben. Denn technischer Fortschritt ist unaufhaltsam und hat ein Gerätehersteller etwas Neues auf den Markt gebracht, ziehen die anderen recht schnell nach. Schließlich möchte man im Wettbewerb um die Kunden nicht abgehängt werden. Dennoch gilt: Einfach nachahmen und verkaufen – das ist nicht erlaubt!

Bekannter Hersteller verliert Prozess

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Letzteres musste nun ein bekannter Hersteller von Handys, Tablets und Notebooks am eigenen Leib erfahren, mit der Konsequenz, dass seine Geräte in Deutschland vorerst verboten sind. Hintergrund ist eine Patentklage des US-Konzerns Interdigital gegen den chinesischen Hersteller Lenovo. Die Verhandlung wurde Anfang Mai vor einem Münchener Gericht geführt. In der Klage geht es um alle Geräte mit einem WWAN-Modul (Wireless Wide Area Network). Dies betrifft auch alle Geräte der Motorola Mobility. Lenovo hat dieses Gerichtsverfahren jetzt verloren.

Da Interdigital bereits eine Kaution von vier Millionen Euro beim Landgericht München hinterlegt hat, kann Lenovo zwar noch Widerspruch gegen das Urteil einlegen. Doch durch das Hinterlegen der Kaution ist das Urteil bereits jetzt vorläufig vollstreckbar. Die betroffenen Geräte dürfen in Deutschland nicht eingeführt und verkauft werden. Alle Geräte, die sich derzeit im Handel befinden, dürfen die Läden jedoch noch verkaufen. Sie müssen sie nicht aus den Regalen nehmen. Außerdem muss Lenovo Schadensersatz an Interdigital zahlen.