Gefundenes Geld behalten: Ab 20 Euro drohen hohe Strafen

Während ein Geldbeutel mit vielen Karten und wahrscheinlich auch Bargeld auf dem Fußboden einer Straße liegt, sieht man im Hintergrund eine Frau weiterlaufen, wohl nichts ahnend, was sie gerade verloren hat oder liegengelassen hat.
Symbolbild © istockphoto/AndreyPopov

Gefundenes Geld zu behalten, kann zu empfindlichen Strafen führen. Wer also Geldscheine auf der Straße einfach einsteckt, der könnte sogar ins Gefängnis kommen. Sogar für verlorene Gegenstände gibt es klare Regeln, die alle Finder unbedingt einhalten müssen. 

Verlorenes Geld auf der Straße zu finden, ist für viele ein seltenes, aber dennoch erfreuliches Glücksgefühl. Was aber viele nicht wissen: Wer einen zu hohen Betrag einfach in die eigene Tasche steckt, macht sich sogar strafbar. Manche, die dagegen verstoßen, können dafür sogar eine Gefängnisstrafe bekommen.

Strenge Regeln: Wer gefundenes Geld einfach so einsteckt, kann ins Gefängnis kommen

Wer auf der Straße einen Geldschein findet, sollte sich besser nicht zu früh über ein unerwartetes Taschengeld freuen. Denn ab einem gewissen Betrag gelten besondere Pflichten, die jeder Finder unbedingt einhalten muss. Denn das Strafgesetzbuch besagt, dass Bürger lediglich die Beträge einstecken dürfen, die bis zu 10 Euro betragen. Eine höhere Summe muss der Finder unbedingt bei der Polizei, einem staatlichen Fundbüro oder auf dem zuständigen Bürgeramt abgeben. Wer also einem 20-Euro-Schein auf der Straße begegnet, sollte diesen keinesfalls für die eigenen Zwecke in die Tasche stecken

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Wer sich nicht an die Regel hält und erwischt wird, muss mindestens mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Bei sehr hohen Beträgen können Gerichte sogar eine dreijährige Gefängnisstrafe an denjenigen verhängen, der den Fund nicht ordnungsgemäß der Polizei übergeben hat. Sobald jemand die Scheine bei den Behörden abgibt, läuft eine Frist von sechs Monaten. Bis dahin haben die Besitzer Zeit, Anspruch auf den verlorenen Betrag zu erheben. Sollte sich in dieser Zeit niemand um sein verlorenes Eigentum kümmern, darf der Finder das gefundene Geld doch noch für sich behalten.

Ab einem gewissen Betrag winkt ein lukrativer Finderlohn

Was alle Bürger unbedingt wissen müssen: Das Gesetz regelt auch verlorengegangene Gegenstände. Hier bemisst sich die Pflicht an dem Wert, den der gefundene Gegenstand hat. Wer also eine Sache im Wert von mehr als 10 Euro findet, muss auch diese Entdeckung bei einer zuständigen Stelle abgeben. Jedoch ist es nicht nur aufgrund der drohenden Strafen besser, den Fund zu melden. Denn ab einem Geldbetrag von 500 Euro winken bereits 50 Euro Finderlohn, der dem Überbringer ausgezahlt wird.