Gefährlich: Klingelschild an Haustüren nicht immer sicher

Die Hand einer Frau an der Klingel einer Gegensprechanlage. Auf den Klingelschildern befinden sich verschiedene Nummern statt Namen, um die Anonymität und Privatsphäre der Bewohner des Gebäudes zu wahren.
Symbolbild © istockphoto/GoodLifeStudio

Das Klingelschild an Haustüren ist nicht ganz ungefährlich. Denn Bewohner müssen um eine bestimmte Sache fürchten. Eine einfache Lösung könnte das Problem beheben, doch die Umsetzung ist kompliziert.

In Deutschland sind Klingelschilder mit Namen an Haustüren ganz normal. Dabei sind sie nicht unproblematisch. Sie können riskant sein.

Klingelschild an Haustüren manchmal ein Risiko

Wer in eine neue Mietwohnung oder in sein Eigentum zieht, denkt sich nichts dabei, wenn der Name auf das Klingelschild kommt. Schließlich ist das die gängigste Form der Identifikation der Bewohner. Denn sowohl Besucher als auch Paketboten orientieren sich am Namen, der auf dem Klingelschild steht ‒ vor allem, wenn es sich um ein Mehrparteienhaus handelt. Noch wichtiger ist das Namensschild im Notfall: Wer den Krankenwagen ruft und allein ist, muss damit rechnen, dass Notärzte und Sanitäter sich im Ernstfall am Klingelschild orientieren, um Patienten schnell zu erreichen.

Trotzdem ist das Klingelschild nicht ganz ungefährlich. Sowohl Kriminellen, die einen Identitätsdiebstahl oder eine andere Art von Betrug planen, als auch Stalkern dient der Name auf dem Schild als Grundlage. Zudem können Fremde, die am Gebäude vorbeigehen, direkt sehen, wer dort womöglich wohnt. Die gute Nachricht ist, dass es in Deutschland grundsätzlich gar keine Pflicht gibt, seinen Namen am Klingelschild zu haben. Man könnte also meinen, dass der Vermieter nun eine Nummer anbringen ließe, anhand derer man im Bedarfsfall identifiziert werden kann.

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Gar nicht so einfach: DSGVO greift nicht 

Allerdings wird der Name auf der Klingel hierzulande nicht durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt. Zumindest aus rechtlicher Sicht ist es daher kein Problem, dass Vermieter den Namen ihrer Mieter anbringen. Der Grund dafür soll sein, dass man personenbezogene Daten grundsätzlich nicht systematisch in einem automatischen Verfahren verarbeite. Das schließe aus, dass die DSGVO die Klingelschilder berücksichtigen müsse. Bereits 2018 wurde diskutiert, ob neue Datenschutz-Gesetze kommen sollen. Geändert hat sich in dieser Hinsicht allerdings nicht viel. Wer seinen Namen nicht auf dem Schild haben möchte, kann aber dennoch Widerspruch einlegen und seinen Vermieter um eine Nummer bitten. Denn in Deutschland gibt es keinen Zwang, den eigenen Nachnamen auf dem Schild zu offenbaren.