Für Arbeitnehmer: Krankschreibung jetzt ohne Arztbesuch möglich

Eine Ärztin schreibt in ein Formular die Diagnose auf
Symbolbild © istockphoto/megaflopp

Für Arbeitnehmer gibt es eine gute Nachricht, denn eine Krankschreibung für die Arbeit ist jetzt auch wieder ohne einen Arztbesuch möglich. Dies ist jedoch an eine Bedingung geknüpft.

Für Arbeitnehmer ist es manchmal eine Zumutung, sich extra wegen einer Krankschreibung für die Arbeit in die Arztpraxis zu schleppen. Doch jetzt gibt es eine Möglichkeit, sich eine Krankschreibung ohne Arztbesuch ausstellen zu lassen. Hier folgen alle Informationen.

Attest per Telefon während der Corona-Pandemie

Während das Corona-Virus um sich griff, waren viele Arztpraxen überlastet. Da man bei einer Infektion mit dem Virus zu Hause bleiben musste, brauchte jeder Arbeitnehmer eine Krankschreibung. Abgesehen davon sollte man zu Hause bleiben, um andere Menschen nicht anzustecken. So wurde die Krankschreibung per Telefon eingeführt, ohne dass man einen Arztbesuch hinter sich bringen musste. Möglich war dies bis zum 31. März 2023. Diese Regelung entlastete alle und machte den Umgang mit der Pandemie leichter.

Unter dieser Bedingung gibt es die Krankschreibung ohne Arztbesuch

Das Attest für den Arbeitgeber per Telefon soll laut der Bundesregierung dauerhaft kommen. Dazu werden derzeit Regelungen erarbeitet, wann ein solches Attest ausgestellt werden darf. Dazu gehört zum Beispiel, dass Ärzte nur einen gelben Schein für Patienten ausstellen dürfen, die sie auch kennen, die also Patienten in der Praxis sind. Außerdem soll das Attest per Telefon für Menschen ausgestellt werden, die zum Beispiel nur einen leichten grippalen Infekt haben.

Ansonsten bekommt man eine Krankschreibung derzeit auch per Videocall, wenn also der Arzt eine Videosprechstunde anbietet. Kennt er den Patienten nicht, gilt die Krankschreibung maximal drei Tage. Ist der Patient in der Praxis bekannt, stellt der Arzt in der Regel eine Krankmeldung für bis zu sieben Tage aus. Dies gilt allerdings nur für die Erstbescheinigung. Eine Folgebescheinigung bekommt man so nicht. Wichtig zu wissen ist auch, dass man keinen Anspruch auf eine Krankschreibung per Videocall hat. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist oder nicht. In jedem Fall sollte man bei längerer Krankheit jedoch unbedingt den Arzt aufsuchen, um im Ernstfall die Symptome abklären zu lassen.

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Krankschreibung als Online-Krankschreibung

Eine weitere Möglichkeit ist, sich online krankschreiben zu lassen. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Anbieter. Mithilfe eines Online-Formulars beantwortet man ein paar Fragen zu den akuten Symptomen und zur allgemeinen Gesundheit. Die Antworten werden dann ausgewertet. Aufgrund dieser Auswertung erhält man eine Krankschreibung oder sogar eine Überweisung zu einem Facharzt, in einigen Fällen auch wieder den Videocall.

Dass man sich jedoch darauf nicht verlassen sollte, musste ein Arbeitnehmer schmerzlich erfahren. Er hat sich mit einer Online-Krankschreibung beim Arbeitgeber abgemeldet, welche diesem jedoch nicht genügte. Im Sommer 2021 entschied dann ein Gericht gegen den Arbeitnehmer, der damit auch seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit verlor. Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Kontakt zu einem Arzt nicht erfüllt waren.