Frist läuft ab für Millionen Mieter – “1.000 Euro Strafe”

Eine Hand hält viele Münzen. Das Kleingeld in der Handfläche ist neben einer schön eingerichteten, hellen Wohnung mit großen Fenstern abgebildet.
Symbolbild

Wer als Mieter keine Strafe riskieren will, muss sich an viele Regeln halten. Auch diese ist besonders streng. Wird sie nicht eingehalten, könnte es richtig teuer werden.

Es droht ein saftiges Bußgeld, von dem Mieter womöglich betroffen sind. Um es nicht zahlen zu müssen, gibt es nur einen Weg. Wer diesen nicht gehen will, wird vom Staat zur Kasse gebeten.

Strenge Strafe für Mieter bei diesem Verhalten

Wer sich für eine Mietwohnung entscheidet, geht eine Verpflichtung ein. Das bedeutet: Regeln einhalten, pünktlich Miete überweisen, sich gut um die Wohnung kümmern. Aber auch ein Umzug hat Folgen. Wer sich dazu entscheidet, ist längst nicht von allen Pflichten entbunden ‒ zumindest nicht den Behörden gegenüber. Denn ein bestimmtes Verhalten wird nicht geduldet und im schlimmsten Fall als Ordnungswidrigkeit geahndet. Und das kann ganz schön teuer werden: Bis zu 1.000 Euro müssen Betroffene manchmal zahlen.

Wer ohnehin eine hohe Wohnungskaution für die neue Unterkunft hinterlegen muss und Umzugskosten zahlt, wird sich vermutlich doppelt ärgern. Allerdings ist es wohl keine Seltenheit, dass im Umzugsstress die 14-tägige Frist untergeht. Denn wer eine neue Adresse hat, hat nur zwei Wochen Zeit, um diese in der Stadt oder Gemeinde zu melden. Verhalten Mieter sich anders oder verpassen die Frist, droht das Bußgeld.

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Aufgepasst: Darauf müssen Mieter unbedingt achten

Grundsätzlich muss in vielen Regionen eine persönliche Ummeldung erfolgen. Wer Glück hat, kann sich den Behördengang aber sparen, etwa in Hamburg. Dort wird bereits die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) angeboten. Das bedeutet, dass man sich online ummelden kann. Da dies bisher noch nicht in allen Gemeinden und Städten möglich ist, muss dennoch häufig ein Termin vereinbart werden. Wichtig ist also, sich selbstständig und fristgerecht darum zu kümmern. Eine gute Nachricht gibt es immerhin: Wer die Ummeldefrist nur um wenige Tage verpasst, muss häufig nichts oder nur wenig zahlen. Dennoch lohnt es sich, die 14-tägige Frist im eigenen Interesse einzuhalten, um keine Sanktion zu riskieren.