Freigabe: Erstes Bundesland zahlt Bürgern 1.000 Euro Zuschuss

Viele Geldscheine liegen auf einem Haufen. Der Boden ist nicht zu sehen. Unten liegen viele orange 50-Euro-Scheine und oben drauf sind grüne 100-Euro-Scheine gestapelt. Ein Bundesland zahlt 1.000 Euro Zuschuss an seine Bürger aus.
Symbolbild © istockphoto/alfexe

Ein erstes Bundesland zahlt seinen Bürgern nun einen Zuschuss von 1.000 Euro aus. Dieser muss allerdings nicht nur beantragt werden, sondern man muss auch bestimmte Bedingungen erfüllen, um ihn zu erhalten.

Von der Bundesregierung gibt es diesen Zuschuss schon nicht mehr. Bürger können darauf also nicht mehr zugreifen. Doch ein erstes Bundesland stellt das Extra-Geld für seine Bewohner weiterhin bereit und zahlt ihnen einen Zuschuss von 1.000 Euro aus. Diese Bedingungen muss man dafür erfüllen.

Zuschuss soll ein ganz bestimmtes Verhalten fördern

Für viele Länder auf der ganzen Welt ist es ein absolutes Herzensprojekt, denn der Schutz unserer Erde hat inzwischen hohe Priorität. Zu schwer sind die Folgen für die Menschen weltweit und wir bekommen sie immer deutlicher zu spüren. Daran beteiligt sich auch die Bundesrepublik Deutschland und will auch die Bürger dazu motivieren. Unter anderem geschieht dies mit Zuschüssen, mit denen man ein bestimmtes Verhalten fördern will. Wenn es jedoch vom Bund keinen Zuschuss mehr gibt, ist es möglich, dass die einzelnen Bundesländer diesen gewähren.

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Bedingungen für den Zuschuss von 1.000 Euro

Dies geschieht nun mit dem Zuschuss, den die Bundesregierung einst für das Programm “Solarstrom für Elektroautos” gewährt hatte. Mittlerweile sind die Mittel aufgebraucht. Nun hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland entschieden, dass es seinen Bürgern einen Zuschuss von 1.000 Euro zahlt, wenn diese sich eine oder mehrere Ladestationen an Miet-Wohngebäuden und Wohnungseigentumsanlagen anschaffen wollen. Förderfähig sind laut dem Bundesland “der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten”. Damit fördert das Land nicht nur die Wallbox, sondern auch Neuerungen, die erforderlich sind.

Die Förderhöhe beträgt vierzig Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Ladepunkt und maximal 1.000 Euro. Der Strom muss dabei aus erneuerbaren Energien bezogen werden, zum Beispiel über einen Stromvertrag oder aus einer PV-Anlage. Die Vorgehensweise ist einfach: Man holt sich zunächst ein Angebot ein und stellt den Förderantrag beim Bundesland NRW. Im Anschluss an den Zuwendungsbescheid gibt man die Umsetzung in Auftrag.