Darauf können sich jetzt viele Menschen in Deutschland gehörig freuen. Denn es gibt bald zahlreiche Extra-Zuschüsse für das Bürgergeld. Folgende Informationen dazu sollte man jetzt wissen.
Das Bürgergeld ist und bleibt eine heiß diskutierte Sache. Obwohl es seit Anfang des Jahres zwölf Prozent mehr gibt, kann das monatliche Geld knapp ausfallen. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Extra-Zuschüsse für das Bürgergeld.
Preise steigen weiter an
Die Preise für Lebensmittel in Discountern und Supermärkten steigen immer weiter an. Trotz der Erhöhung zum Anfang des Jahres reicht bei vielen Menschen das Geld vorne und hinten nicht. Wie gut, dass es zahlreiche Extra-Zuschüsse für Bürgergeld gibt, die vielen Menschen helfen können. Im Folgenden gibt es eine Übersicht über die Möglichkeiten, sein Bürgergeld aufzustocken.
Im Bürgergeld enthalten sind die Wohnungskosten sowie einige Zahlungen für den Mehrbedarf, aber es gibt durchaus noch andere Dinge, die man als Empfänger von Bürgergeld extra dazubekommen kann. Viele Menschen wissen das allerdings nicht, sodass Experten dazu raten, immer mal wieder seinen Bedarf zu überprüfen – ganz besonders, wenn sich im eigenen Leben durch eine Heirat oder Ähnliches etwas ändert.
Extra-Geld für Schwangere und Alleinerziehende
Einer der zahlreichen Extra-Zuschüsse des Bürgergelds beinhaltet unter anderem, dass Schwangere ab der 13. Woche Extra-Geld in Höhe von 17 Prozent bekommen. Auch alleinerziehende Mütter und Väter können je nach Anzahl der Kinder mehr Geld erhalten. Zudem kann jeder, der eine Behinderung hat und Bürgergeld bezieht, mit einem der zahlreichen Extra-Zuschüsse in Höhe von 35 Prozent rechnen. Auch wer aus medizinischer Sicht besondere Nahrungsmittel kaufen und essen muss, kann von diesem Zuschuss profitieren.
Ist man erwerbsgemindert und bezieht Bürgergeld, kann man mit einem Schwerbehindertenausweis, welcher das Kennzeichen G enthält, ebenfalls mehr Geld bekommen. In diesem Fall sind es 17 Prozent mehr Bürgergeld.
So bekommt man mehr Geld
Zudem bezieht sich einer der zahlreichen Extra-Zuschüsse des Bürgergelds auch auf eine Anmeldung eines Mehrbedarfs. Das ist unter anderem der Fall, wenn warmes Wasser im eigenen Haus oder der Wohnung durch einen Durchlauferhitzer entsteht. Zudem ist es möglich, wiederholten Sonderbedarf anzumelden. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn man als getrennte Eltern das Umgangsrecht mit seinem Kind hat und dadurch einen höheren Verbrauch an Wasser, Strom und Co. verzeichnet.