Drastische Schritte: GEZ-Gebühr soll erhöht werden in Deutschland

Das Gebäude des ARD-Hauptstadtstudios mit dem Logo der ARD in Blau am oberen Teil des Gebäudes. Das Gebäude aus Backstein ist riesig und beherbergt viele Räume. Vor dem Gebäude laufen einige Menschen.
Symbolbild © istockphoto/aldorado10

Und erneut trifft die Verbraucher der Schlag, denn die GEZ-Gebühr soll in Deutschland wieder erhöht werden. Die Erhöhung dürfte nicht gerade auf Jubel in der Bevölkerung stoßen.

Kaum eine Gebühr ist so umstritten wie die GEZ-Gebühr. Viele Menschen finden sie absolut unnötig und auch unberechtigt. Doch nun kommt der nächste Paukenschlag: Die GEZ-Gebühr soll in Deutschland erhöht werden – wieder einmal. Dieser Plan stößt auf jede Menge Gegenwehr.

Widerstand gegen die GEZ-Gebühr

Immer mehr Menschen empfinden die GEZ-Gebühr als ungerecht und auch ungerechtfertigt. Immerhin zahlen die meisten fürs Kabel- oder Satellitenfernsehen oder für Streamingdienste genug, sodass viele die GEZ-Gebühr nicht nachvollziehen können. Hinzu kommt, dass sogar Politiker den Öffentlich-Rechtlichen Geldverschwendung vorwerfen. Viele Betroffene empfinden zudem das gezeigte Programm als nicht bezahlungswürdig. Nun kommt ein weiterer Schlag, der die Verbraucher noch weiter gegen die GEZ-Gebühr aufbringen dürfte, denn diese soll in Deutschland erhöht werden – wieder einmal. Auch wenn es dafür einen Grund gibt, scheint dies nur bei den wenigsten auf Verständnis zu stoßen.

Das ist der Grund für die Erhöhung der GEZ-Gebühr

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Doch die Öffentlich-Rechtlichen sehen das anders. Wenn man den Zuschauern ein gutes Programm bieten wolle, müsse dafür auch genügend Geld bereitstehen. Aufgrund der gestiegenen Energie- und Personalkosten erreiche man dies jedoch nur, wenn man die Rundfunkgebühren erhöhe. So argumentiert auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Öffentlich-Rechtlichen. Diese hatte die Erhöhung der Gebühr ab 2025 auf 18,94 Euro pro Monat vorgeschlagen.

Im Zuge dessen soll es auch eine Erneuerung bei der Erhöhung der GEZ-Gebühr geben. Bislang konnten die Bundesländer auch immer gegen eine Erhöhung der Gebühr stimmen. In Zukunft soll dies jedoch deutlich komplizierter werden. So soll die Gegenstimme eines einzelnen Bundeslandes in Zukunft kein Gewicht mehr haben. Somit müssen die Öffentlich-Rechtlichen dann auch nicht mehr vor Gericht ziehen, um Recht zu bekommen. Wird die Erhöhung nämlich per Verordnung durchgesetzt, wäre eine leichte Beitragserhöhung ohne die Zustimmung der Länder möglich. Zwar könnten die Bundesländer dann immer noch Einspruch erheben, doch ein einzelnes Bundesland würde dann nicht mehr ausreichen.