Corona-Verordnung: Diese Geschäfte sind wieder geöffnet in Karlsruhe

Karlsruhe-Insider: Ab Montag, den 20. April 2020, wurde die Verordnung von Corona ein wenig gelockert, sodass einige Geschäfte unter Beachtung besonderer Hygiene wieder öffnen dürfen.

Allerdings muss auch hier der Sicherheitsabstand eingehalten werden, und es dürfen auch nicht zu viel Besucher auf einmal in die Geschäfte.

Eisdielen und Cafés haben weiterhin geschlossen, Ein außer-Haus-Verkauf darf aber genutzt werden.

Mobile Verkaufsstände für Lebensmittel ohne Tische und Stühle dürfen wieder öffnen.

Autohäuser, Fahrradgeschäfte und Buchhandlungen dürfen wieder öffnen.

Bibliotheken und Archive dürfen wieder öffnen.

Spirituosen- und Weinhandlungen dürfen ohne Verkostung wieder öffnen.

Einzelhandelsgeschäfte dürfen öffnen, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Abtrennungen und Stilllegung sind nicht maßgebend für die Beurteilung.

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Bei Einkaufszentren mit mehreren unabhängig voneinander wirkenden Geschäften werden die Geschäfte einzeln bewertet.

Eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken besteht zwar nicht, doch wird eine solche dringend empfohlen, wenn erwartet werden muss, dass der Mindestabstand, besonders in Bussen und Bahnen, nicht eingehalten werden kann.