Bußgelder: Neues Verbot kommt für Wäscheaufhängen in Gärten

An einer Wäschespinne in einem Garten hängt Wäsche in verschiedenen Farben und Größen. Der Garten ist gepflegt und ist von Bäumen und einer Hecke umgeben.
Symbolbild @ imago/Panthermedia

Und wieder gibt es ein Verbot, an das man so gar nicht denkt: Es geht um das Wäscheaufhängen im eigenen Garten. Denn tatsächlich ist hier nicht alles erlaubt.

Allein bei dieser Überschrift wird jetzt sicher so mancher den Kopf schütteln. Soll es ernsthaft ein Verbot fürs Wäscheaufhängen im eigenen Garten geben? Doch tatsächlich gelten auch hier bestimmte Vorschriften.

Die Freiheit im eigenen Garten ist begrenzt

Generell herrscht die Auffassung, dass man im eigenen Garten tun und lassen kann, was man möchte. Die persönliche Freiheit ist schließlich im Grundgesetz verankert. Allgemein stimmt dies auch. Doch die Freiheit des einzelnen hört dort auf, wo die eines anderen eingeschränkt wird. Im Klartext heißt dies, dass man im Alltag Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen muss und niemand anderen durch das eigene Handeln stören darf. So gibt es einige Dinge, die man im eigenen Garten nur eingeschränkt tun darf. Über einiges davon haben wir euch hier bereits berichtet.

So sieht die Gesetzeslage in Deutschland aktuell aus

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Im ersten Moment mag man meinen, dass das Wäscheaufhängen im eigenen Garten überhaupt nicht verboten werden kann. Immerhin verursacht dies keinen Lärm und kann daher niemanden stören. Doch ganz so einfach ist es nicht. An Sonn- und Feiertagen gelten ganz besondere Ruhezeiten. An diesen Tagen darf man nicht sägen und hämmern und auch keinen Rasen mähen. Da kann dann auch schon mal die Lautstärke der Waschmaschine zum Problem werden. Diese sollte unbedingt Zimmerlautstärke haben. Steht sie beispielsweise auf unebenem Untergrund, kann die Maschine im Schleudergang jedoch enormen Lärm verursachen.

Das Gesetz geht sogar noch einen Schritt weiter. Können die Nachbarn die aufgehängte Wäsche im Garten oder auf dem Balkon sehen und fühlen sie sich dadurch gestört, muss man dies ebenfalls unterlassen. So absurd es klingen mag, das Gesetz ist hier eindeutig. Wer sehr penible Nachbarn hat, sollte demnach sonn- und feiertags auf das Aufhängen der Wäsche verzichten und sich stattdessen lieber einen entspannten Tag zu Hause gönnen.