Bußgelder: Neue Regeln kommen für Millionen Kaminöfen-Besitzer

Ein Kaminfeuer brennt im Kaminofen. Neben dem dunkelgrauen zylindrischen Ofen sind in einem Metallständer einige Holzscheite gestapelt. Auf der anderen Seite des Ofens steht ein kleiner Behälter mit schnell brennbarem Anfeuerholz.
Symbolbild © istockphoto/Delpixart

Es gibt bald neue Regeln für Kaminöfen-Besitzer, die es in sich haben. Wer sie nicht einhält, sollte sich jetzt auf ein hohes Bußgeld einstellen. Denn ein Verstoß lässt tief in die Tasche greifen. 

Dieses hohe Bußgeld will vermutlich niemand zahlen. Besitzt man allerdings einen Kaminofen, könnte es bei einem Verstoß teuer für Betroffene werden. Schon ab 2025 gelten die neuen Regeln.

Verstoß wird teuer: Diese Regeln müssen Kaminöfen-Besitzer kennen

Viele deutsche Haushalte setzten nach wie vor auf ihren geliebten Kaminofen, um sich eine behagliche Stimmung zu schaffen und den Raum zu wärmen. Auf das besondere Ambiente will man kaum verzichten. Ab 2025 gelten aber neue Regeln, die durch die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegeben werden. Wer also einen Kaminofen oder eine andere Art von Einzelraumfeuerungsanlage besitzt, sollte jetzt aufhorchen. Andernfalls wird ein Bußgeld fällig, wenn man erwischt wird.

In dieser Hinsicht sind die Gesetze streng, weil es um den Schutz der Umwelt und um gesundheitliche Aspekte geht, wie das Umweltbundesamt informiert. Die wichtigste Regel: Wer eine ältere Anlage besitzt, sollte sie modernisieren lassen. Nachrüsten muss man Anlagen, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 erbaut worden sind. Es besteht die Möglichkeit der Nachrüstung durch Partikelabscheider oder Katalysatoren. Dabei gilt es außerdem zu beachten, dass man offene Kamine nur gelegentlich betreiben darf, z. B. zu besonderen Anlässen. Diese darf man grundsätzlich nicht als Primärheizquelle nutzen. Die Frist läuft zum Jahresende hin ab. Demnach bleiben nur noch wenige Monate Zeit. Wird diese Zeit nicht genutzt, darf die Einzelraumfeuerstätte nicht mehr betrieben werden. Sonst wird es so richtig teuer. Bei Missachtung der Nachrüstpflicht oder illegalem Weiterbetrieb droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

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Es gibt Ausnahmen: Für diese Öfen wird kein Bußgeld fällig

Grund für das neue Gesetz ist die hohe Schadstoffbelastung, die sich durch den Betrieb solcher Anlagen ergibt. Die veränderten Regeln sollen die Emissionen also reduzieren. Die Grenzwerte liegen bei 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Das soll sowohl der Umwelt als auch der Gesundheit guttun. Aber nicht alle Öfen sind betroffen, sofern eine Sondergenehmigung für diese vorliegt. Offene Kamine, Grundöfen sowie historische Kaminöfen darf man beispielsweise weiterhin in Betrieb nehmen, ohne die neuen Auflagen zu erfüllen.