Bürgergeld kommt: GEZ-Rundfunkbeitrag könnte das Aus drohen

Die Nahaufnahme eines Bescheides der GEZ inklusive eines Überweisungsscheins von ARD und ZDF. Es ist Aufforderung zum Zahlen der Rundfunkgebühren, die in Deutschland Pflicht sind und gezahlt werden müssen. 
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

Wer Bürgergeld bezieht, muss keine Rundfunkgebühren bezahlen. Für die GEZ ist das keine gute Nachricht, denn ihr droht das Aus.

Ab dem 1. Januar 2023 gibt es das neue Bürgergeld. Dieses ersetzt das Hartz-IV Modell und bietet einige Vorteile. Unter anderem könnten Bürgergeld-Bezieher von den Rundfunkgebühren befreit werden.

Keine GEZ für Empfänger vom Bürgergeld

Hartz-IV-Empfänger mussten keine Rundfunkgebühren bezahlen und profitierten von einer Befreiung der GEZ. Zu Jahresbeginn löst das neue Bürgergeld das bisherige Hartz-IV Modell ab. Das Bürgergeld bringt einige Veränderungen. Die GEZ-Befreiung bleibt jedoch gleich. Dies bestätigt der Beitragsservice in Köln.

Auch nach dem Start des neuen Bürgergeldes sind die bisherigen Hartz-IV-Empfänger vom Rundfunkbeitrag befreit. Sie müssten dafür lediglich einen Antrag stellen. Dies erläutert ein Sprecher des Beitragsservices. Diese Regelung gelte auch für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben.

Wer befreit ist, bleibt es auch

Bürger, die einen Antrag gestellt haben, müssen sich um nichts weiter kümmern. Die Umstellung erfolgt automatisch und die bestehende Befreiung behält ihre Gültigkeit. Ein Neuantrag ist erst dann nötig, wenn die gewährte Befreiung ausläuft und ein neuer Bewilligungsbescheid für das Bürgergeld erteilt wird. Der Beitragsservice benötigt keine Änderungsbescheide über den Wechsel zum Bürgergeld. Wer jedoch nachträglich Bürgergeld bezieht, muss einen Online-Antrag ausfüllen.

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Auch andere Personen können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Voraussetzung dafür ist der Bezug bestimmter Sozialleistungen. Dazu zählen etwa Bezieher von Grundsicherung im Alter, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe. Der Bezug von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld berechtige hingegen nicht zur Befreiung.

Darauf ist beim Antrag zu achten

Wer sich von der GEZ befreien lassen möchte, muss einen Antrag stellen. Bürger sollten den Antrag jedoch immer erst dann beim Beitragsservice stellen, wenn der erforderliche Nachweis vorliegt.

Ist der Nachweis nicht rechtzeitig eingegangen, ist das kein Problem. Der Beitragsservice gewährt die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend. Man kann das notwendige Antragsformular unter rundfunkbeitrag.de online ausfüllen und anschließend ausdrucken.