Bürger jubeln: Neuer 21.000-Euro-Zuschuss kommt im September

Ein Mann hält einen Geldumschlag mit vielen Geldscheinen darin. Einen 100-Euro-Schein hat er bereits herausgenommen und hält ihn in der rechten Hand. Ein 21.000-Euro-Zuschuss soll kommen.
Symbolbild © istockphoto/yul38885 yul38885

Die Menschen in Deutschland können jetzt jubeln, denn im September kommt ein neuer 21.000-Euro-Zuschuss. Wer einen Anspruch darauf hat und wie man ihn beantragt, erklären wir hier.

Es klingt zu unglaublich, um wahr zu sein! Doch auf die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wartet ab September ein neuer 21.000-Euro-Zuschuss. Dieser dient einem ganz bestimmten Zweck und schafft eine enorme finanzielle Entlastung für die Betroffenen.

Bald beginnt die Heizperiode

Der September steht vor der Tür und mit ihm zunächst der meteorologische und dann der kalendarische Herbst. Ab dieser Zeit rechnen viele Menschen damit, dass es demnächst wieder kälter werden könnte und sie die Heizung aufdrehen müssen. Da kann einen schon einmal das blanke Grauen erfassen, wenn man an die Heizkosten denkt. Immerhin stellen die meisten Bürgerinnen und Bürger ab März bzw. April die Heizung komplett ab und versuchen bis November durchzuhalten. Aufgrund der stetig steigenden Energiekosten ist diese Idee wohl nicht die schlechteste.

Gute Nachricht für Bürgerinnen und Bürger kommt

Gute Nachrichten gibt es jetzt für die Eigenheimbesitzer in Deutschland. Wollen sie die Heizung im Haus modern und energiesparend umrüsten, dürfen sie sich gleich doppelt freuen. Denn erstens sparen sie dadurch in Zukunft jede Menge Heizkosten. Und zweitens werden sie nicht nur durch die Politik, sondern auch durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) dabei unterstützt. Bis zu siebzig Prozent und maximal 21.000 Euro kann man so als Zuschuss erhalten.

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Um diesen Zuschuss beanspruchen zu können, muss man einige Bedingungen erfüllen. Das Geld erhält man für den Kauf und die Installation von Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, elektrisch betriebene Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Wer Privatperson ist und ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus in Deutschland besitzt, darf sich über diesen Zuschuss freuen. Das Haus muss allerdings schon bestehen. Bevor man den Antrag für diesen Zuschuss stellen kann, muss ein Energieeffizienzexperte, den viele zugelassene Handwerksbetriebe haben, eine Bestätigung ausstellen. Außerdem muss man als Eigentümer nachweisen, dass ein Liefer- und Leistungsvertrag vorliegt, der jedoch nicht schon vor der Genehmigung der Förderung greifen darf. Liegen die Unterlagen vor, loggen sich Interessierte im KfW-Portal ein und bestätigen ihre Identität. Nach der Zusage kann es direkt losgehen, denn das Projekt muss innerhalb von drei Jahren der KfW-Zusage abgeschlossen sein.