Bürger erhalten über 100 Euro geschenkt – “Nur den Antrag stellen”

Junge Männerhände halten mehrere 50-Euro-Scheine fest. Der Mann steht offenbar vor einem Geldautomaten und zählt sein Geld, welches er gerade abgehoben hat, nach. An seinem linken Handgelenk befindet sich eine Uhr. Bürger können einen Zuschuss von über 100 geschenkt bekommen.
Symbolbild © istockphoto/Nikola Stojadinovic

Wer einen Antrag stellt, kann sich diesen Zuschuss sichern, denn Bürger in Deutschland erhalten über 100 Euro geschenkt. Das geht einfach und ist schnell erledigt.

Speziell in der heutigen Zeit ist man für jeden Zuschuss, den der Staat vergibt, dankbar. Denn er entlastet auf jeden Fall das Portemonnaie. Bei diesem Zuschuss erhalten Bürger über 100 Euro geschenkt. Alles, was sie dafür tun müssen, ist, einen Antrag zu stellen. Wir erklären euch, was ihr dafür tun müsst.

Staat unterstützt Bürger mit zahlreichen Zuschüssen

Jetzt ist jeder Zuschuss Gold wert, denn viele Bürgerinnen und Bürger müssen sparen und sich überlegen, welche Investitionen unbedingt notwendig sind und welche man auf später verschieben kann. Der Staat unterstützt seine Bewohner jedoch mit einer Reihe von Zuschüssen. Und auch, wenn einige weggefallen sind, gibt es immer noch zahlreiche Gelder, die man beantragen kann. Dazu gehört beispielsweise der Zuschuss zur Heizungsförderung.

Zuschuss zu selten genutzt

Ganz unbekannt ist dieser Zuschuss nicht. Dennoch nutzen ihnen viele nicht, obwohl sie einen Anspruch hätten. Und der Antrag hierfür geht ganz simpel: Man muss einfach in der Steuererklärung ein Kreuz vor der Arbeitnehmer-Sparzulage setzen. Diese soll Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen helfen, Vermögen aufzubauen, zum Beispiel in Form einer Rente oder eines Bausparvertrags. Sowohl der Staat als auch der Arbeitgeber leisten einen Beitrag. Obwohl die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht neu ist, nutzen sie immer noch zu wenige Angestellte.

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Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine Neuerung: Die Höhe der Jahresgehälter hat die Bundesregierung angepasst, sodass mehr Menschen ein Anspruch auf die Zulage haben. Durfte man zuvor 17.900 bzw. 20.000 Euro maximal im Jahr verdienen, hob der Staat diese Grenzen auf 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro bei Ehepartnern an. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Vermögensaufbau für wenigstens sieben Jahre stattfindet. So kann man beispielsweise in einen Sparplan einzahlen oder aber in einen Bausparvertrag. Wer in die erste Variante investiert, erhält vom Staat zwanzig Prozent bis maximal 400 Euro im Jahr. Der Zuschuss beträgt in diesem Fall achtzig Euro. Bei einem Bausparvertrag beträgt der Zuschuss neun Prozent, was maximal 43 Euro sind. Somit erhält man 123 Euro (Paare 246 Euro) vom Staat im Jahr kostenlos dazu.