Bis 7400 Euro: Grundfreibetrag kommt – “Steuererklärung angeben”

Jemand unterschreibt einen Vertrag auf einem Holztisch. Oben, auf dem Papier, liegen viele Geldscheine. Die 50-Euro-Scheine sind gestapelt. Die Person benutzt einen grünen Kugelschreiber. Nun soll ein Zuschuss für Millionen Bürger erhöht werden.
Symbolbild © istockphoto/BernardaSv

Für viele steht die Steuererklärung an – und damit kommt ein neuer Grundfreibetrag. Dabei lässt sich einiges sparen. Bis zu 7.400 Euro gibt es zusätzlich als Freibetrag im Jahr.

Die Steuererklärung ist vielen Deutschen ein Graus. Dabei sollte man sich die Zeit nehmen, denn im besten Fall kann man viel Geld sparen. Das gilt auch für den Grundfreibetrag, der in Kürze kommt.

Hoher Grundfreibetrag kommt für viele Deutsche

Vor allem durch die Rentenerhöhung kommen viele Rentnerinnen und Rentner tatsächlich in die Lage, auf einen Teil ihrer Rente Steuern zahlen zu müssen. Aber Vorsicht, es kommt ein Grundfreibetrag, wie er für viele Arbeitnehmer in der normalen Einkommensteuererklärung gilt, allerdings mit dem Unterschied, dass sich der eigentliche Grundfreibetrag noch einmal für einige erhöhen kann.

Der Gesetzgeber hat einen Mindestbetrag von 11.604 Euro pro Person festgelegt. Hinzu kommt der Freibetrag für eine eventuelle Altersvorsorge. Dieser richtet sich wiederum nach der Höhe der Rente und dem Jahr des Renteneintritts. Auch Aufwendungen für Pflege und Krankenversicherung sind zu berücksichtigen. Eine pauschale Aussage, ab welcher Summe ein Rentner Steuern zahlen muss, ist daher nicht möglich. Umso genauer sollte jeder seine Steuererklärung prüfen.

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Das sind die Freibeträge auf einen Blick

Alle Rentnerinnen und Rentner, die 2024 in Rente gehen, müssen ab einem Bruttobetrag von 16.443 Euro im Jahr Steuern zahlen. Wer dagegen schon 2010 in Rente gegangen ist, hat einen höheren Freibetrag von rund 19.500 Euro. Und dieser Grundfreibetrag kann sich noch einmal zugunsten der Rentner verschieben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung vorliegt. Das sind zusätzliche Freibeträge. Maßgeblich ist der bescheinigte Grad der Behinderung.

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr angepasst. Die Behindertenpauschbeträge hat die Regierung aber nicht jährlich angepasst, die letzte Anpassung war 2021. Die zusätzlichen Freibeträge betragen bis zu 2.840 Euro im Jahr. Für schwerbehinderte Menschen gibt es zusätzlich einen Grundfreibetrag von 7.400 Euro. Voraussetzung dafür ist ein Merkzeichen TBI, BI oder H im Schwerbehindertenausweis. Es handelt sich dabei um Pauschalbeträge, die für das ganze Jahr gelten.