Bis 15.000 Euro: Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf Auto

Ein Autohändler übergibt einem Käufer gerade den Schlüssel für ein Auto. Im Hintergrund steht ein rotes Fahrzeug, das der Käufer wohl offensichtlich gerade erworben hat.
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Das klingt unglaublich, ist aber tatsächlich wahr: Bürgergeld-Empfänger haben Anspruch auf ein eigenes Auto. Unter ganz bestimmten Bedingungen darf der Wert sogar bis zu 15.000 Euro betragen.

Bis zu einem Wert von 15.000 Euro dürfen Bürgergeld-Empfänger ein Auto besitzen und haben sogar einen Anspruch darauf. Doch dafür muss man bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Ämter prüfen die individuellen Gegebenheiten und entscheiden, ob dies angemessen ist oder nicht.

Auto ist ein wichtiger Bestandteil des Alltags

Viele Menschen, die arbeiten gehen, müssen dafür einen weiten Weg zurücklegen. Selten liegt der Arbeitsplatz in Fußnähe vom eigenen Wohnort oder ist einfach mit dem Fahrrad zu erreichen. Deshalb haben viele Arbeitnehmer ein Auto oder nutzen die öffentlichen Verkehrsmittel. Doch nicht nur für das Arbeitsleben ist ein eigenes Fahrzeug von enormer Bedeutung. Man kann so auch einfacher am kulturellen und sozialen Leben teilhaben. Unter dem Gesichtspunkt mag sich so manch einer fragen, wie es dann als Bürgergeld-Empfänger aussieht. Darf man ein eigenes Fahrzeug besitzen oder muss man es verkaufen, wenn es einen bestimmten Wert überschreitet? Schließlich kann auch ein Pkw ein Vermögen darstellen und müsste damit vor Antragstellung eigentlich verbraucht werden.

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Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Da die Lebensverhältnisse derjenigen, die Bürgergeld beantragen, extrem unterschiedlich sind, lassen sich Pauschalbeträge kaum nennen. Die Jobcenter bewerten jede Lage individuell. So ist beispielsweise entscheidend, wie groß die Bedarfsgemeinschaft des Antragstellers ist. Wichtig ist außerdem, ob bereits ein Fahrzeug in der Bedarfsgemeinschaft existiert und ob und wie viele Personen arbeiten gehen. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Auto, dessen Verkaufswert nicht mehr als 15.000 Euro einbringt, nicht verkauft werden muss und man es auch als Bürgergeld-Empfänger behalten darf.

Und auch wer ein teureres Fahrzeug besitzt, muss es nicht automatisch verkaufen. Ist die Bedarfsgemeinschaft beispielsweise eine Familie und kann sie ausreichend begründen, weshalb ein Auto unbedingt notwendig ist, muss das Auto nicht verkauft werden. Da jeder Fall individuell ist, sollte man sich ans Jobcenter wenden, um zuverlässige Auskünfte zu erhalten.