Befreiung: Für Tausende Haushalte ist GEZ-Gebühr keine Pflicht

Euromünzen und Scheine liegen auf einem GEZ-Bescheid. Es sind ein 50-Euro-Schein, ein 20-Euro-Schein, ein 10-Euro-Schein und ein 50-Cent-Stück zu sehen. Auf dem Schreiben sind die Logos der ARD und vom ZDF abgebildet.
Symbolbild © imago/Zoonar

Darüber können sich jetzt Tausende Menschen freuen. Denn die GEZ-Gebühr ist für sie keine Pflicht. Viele Haushalte können sich von den unliebsamen Gebühren befreien.

Die Pflicht der GEZ-Gebühr ist bei den meisten Menschen in Deutschland nicht besonders beliebt. Immerhin müssen selbst jene Personen zahlen, die nicht einmal einen Fernseher besitzen. Doch nun können sich Tausende Haushalte in der ganzen Bundesrepublik von den Gebühren befreien lassen.

Das muss man tun, um keine GEZ-Gebühr zahlen zu müssen

Um sich von der Pflicht der GEZ-Gebühren befreien zu lassen, muss man staatliche Leistungen beziehen. Dazu gehören Rentner, die die Grundsicherung beziehen, ebenso wie Bürgergeld-Empfänger. Aber auch wer zum Beispiel Pflegegeld erhält oder taubblind ist, kann sich von den Gebühren befreien lassen. Die Pflicht der GEZ-Gebühren könnte zudem entfallen, wenn man nachweisen kann, dass die Zahlung des Beitrags eine Belastung darstellt. Das könnte dann der Fall sein, wenn man zwar arbeiten geht, aber am Ende des Monats nicht genug Geld zum Leben übrig bleibt.

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Hat man eine Befreiung der Gebühren erreicht, können sich auch andere Personen im eigenen Haushalt freuen. Denn tatsächlich müssen Kinder bis zum 25. Geburtstag ebenso wie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner keinen Beitrag zahlen. Auch wenn man als Mitbewohner beim Einkommen und der Gewährung bestimmter sozialer Leistungen berücksichtigt wird, fällt keine GEZ-Gebühr an. Wer die Pflicht der GEZ-Gebühr ganz aushebeln will, kann den rechtlichen Weg versuchen. Denn man kann durchaus einen Widerspruch einlegen. Allerdings muss ein derartiger Widerspruch schriftlich erfolgen und es ist auch nicht immer möglich, um die Pflichtgebühr herumzukommen.

Auch in diesen Fällen kann man klagen

Konkret ist das meist dann der Fall, wenn man in dem Zeitraum, für den man GEZ zahlen soll, noch nicht in der Wohnung oder dem Haus gemeldet war. Oder aber wenn man belegen kann, dass man bereits gezahlt hat. Seit dem Jahr 2013 besteht die Pflicht der GEZ-Gebühr. Mit dem Geld finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Sender wie Deutschlandfunk, ZDF und das ARD.