Antrag stellen: Nächster Zuschuss bringt über 100 Euro monatlich

Ein Mann hält mehrere Geldscheine in der Hand, die zu einem Fächer geschoben sind. Man erkennt 50- und 20-Euro-Scheine …
Symbolbild © istockphoto/Rmcarvalho

Das weiß kaum jemand, aber es gibt einen Zuschuss, der den Bürgerinnen und Bürgern über 100 Euro monatlich einbringt. Dazu muss man lediglich einen Antrag stellen.

Für eine Personengruppe gibt es jetzt eine richtig gute Nachricht, denn für sie gibt es einen Zuschuss, der über 100 Euro mehr im Monat einbringt. Um diesen zu erhalten, müssen sie einen Antrag stellen. Denn wie so oft gilt: Ohne Antrag läuft nichts.

Eine Bevölkerungsgruppe ist besonders von Armut betroffen

Dass die meisten von uns nicht gerade in Saus und Braus leben können, ist spätestens seit der verschärften Wirtschaftslage vollkommen klar. Sparen müssen die meisten. Schließlich gehören nur wenige den oberen 10.000 an. Doch eine Bevölkerungsgruppe ist besonders von Armut betroffen und kann auch kaum etwas dagegen tun. Denn ist die Zeit einmal gekommen, steht das monatliche Einkommen fest und es gibt kaum noch etwas, was diese Menschen daran ändern können. Es sei denn, sie suchen sich noch einen zusätzlichen Job, den sie so lange ausüben, bis sie nicht mehr können. Das Traurige daran ist, dass diese Gruppe 45 Jahre lang gearbeitet hat und dann mit weniger als 1.200 Euro Rente im Monat auskommen muss. Dies ist leider Realität in Deutschland.

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Ein Antrag spült mehr Geld in die Kasse

Bei wenig Geld im Portemonnaie machen über 100 Euro monatlich schon viel aus. Diesen Betrag bekommt man, wenn man bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Anrechnung der Kindererziehungszeiten stellt. Wurde das eigene Kind vor 1992 geboren, werden zwei Jahre und sechs Monate angerechnet. Für alle nach 1992 geborenen Kinder sind es sogar drei Jahre. Für jedes Jahr bekommt man derzeit einen Rentenpunkt, der 39,32 Euro ausmacht. Dies bedeutet für drei Jahre Kindererziehungszeit schon 117,96 Euro. Diesen Betrag gibt es für jedes Kind. Anspruch darauf hat nur ein Elternteil. Und zwar dasjenige, welches dem Kind in den drei Jahren mit der meisten Zeit zur Verfügung stand. Meistens bekommen die Rentenpunkte die Mütter gutgeschrieben. Denn sie sind noch immer hauptsächlich diejenigen, die zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern. Soll der Vater die Rentenpunkte erhalten, muss der Deutschen Rentenversicherung ein von beiden Elternteilen unterschriebenes Dokument mit dem entsprechenden Inhalt vorgelegt werden.