Anspruch: Sparkassen-Kunden erhalten über 1000 Euro Nachzahlung

Eine Frau geht an einer Sparkassen-Filiale vorbei, die sich wohl in einer Innenstadt befindet. Die Filiale ist sehr groß. Man erreicht sie nicht nur durch eine Drehtür, sondern auch durch zwei Nebeneingänge.
Symbolbild © istockphoto/frantic00

Viele dürfen sich schon bald auf einen Geldregen freuen. Aufgrund eines Fehlers erhalten einige Kunden der Sparkasse eine hohe Nachzahlung. Da fallen die Weihnachtsgeschenke in diesem Jahr wohl größer aus.

Des einen Freud ist des anderen Leid. Aber die Sparkasse wird das wohl verschmerzen, denn schließlich ist es auch ihr eigenes Verschulden. Die Freude der Sparkassen-Kunden ist dafür umso größer, denn ihnen winkt eine Nachzahlung von mehr als 1.000 Euro.

Fehler der Sparkasse führt zur Nachzahlung für die Kunden

Passend zur Weihnachtszeit freut sich wohl jeder über einen unverhofften Geldregen. Deshalb dürfte den zahlreichen Kunden der Sparkasse die Freude aktuell ins Gesicht geschrieben stehen. Viele Sparkassen-Kunden haben nämlich einen Anspruch auf eine Nachzahlung in Höhe von über 1.000 Euro. Grund dafür ist ein schwerer Fehler, den die Sparkasse ausbügeln muss. Aus diesem Grund dürfte die Stimmung bei den 348 Sparkassen mit ihren mehr als 10.000 Geschäftsstellen in Deutschland aktuell wohl mehr als getrübt sein. Zahlreiche Sparkassen-Kunden haben nämlich einen höchstrichterlich zugesprochenen Anspruch auf die Nachzahlung von mehr als 1.000 Euro.

Musterfeststellungsklage brachte den Erfolg

Da hilft jetzt auch kein Hinauszögern oder Abwarten mehr. Die Sparkasse muss die falschen Zinsanpassungen in Langzeitsparverträgen neu berechnen. Insbesondere das Produkt “Prämiensparen flexibel” ist betroffen. Dieses Langzeitsparprodukt bietet die Sparkasse seit Jahren an. Auf die Ersparnisse bekommen Kunden der Sparkasse neben den Zinsen jährlich auch eine Prämie für das im Jahr eingezahlte Geld. Je länger gespart wird, desto höher ist die Prämie. Allerdings fand die Verbraucherzentrale heraus, dass die Sparkassen den Prämiensparern viel zu wenig Zinsen auszahlten. Insgesamt 18 Musterfeststellungsklagen gegen 18 Sparkassen in Deutschland wurden daraufhin eingereicht. Mit dieser Musterfeststellungsklage in Form einer Sammelklage wollte die Verbraucherzentrale den zahlreichen Sparkassen-Kunden zu ihrem Recht auf eine Nachzahlung verhelfen.

Lesen Sie auch
Schwere Vorwürfe gegen Pietro Lombardi – "Körperliche Gewalt"

Vor dem Oberlandesgericht konnte allerdings nur ein Teilerfolg erzielt werden. Nun hat jedoch der Bundesgerichtshof, kurz BGH, als oberstes Gericht und letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren entschieden, dass die Sparkasse tatsächlich jahrelang die Zinsen falsch berechnet hat. Außerdem hat der BGH darüber hinaus auch einen Maßstab festgelegt, nach welchem die Zinsen neu zu berechnen sind. Damit haben Kunden der Sparkasse, die über einen Prämiensparvertrag verfügen, nun einen höchstrichterlich bestätigten Anspruch auf eine Nachzahlung. Die beiden vom BGH gefällten Urteile gelten aktuell zwar nur für zwei Sparkassen, nämlich die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden. Es wird allerdings erwartet, dass in den noch offenen Musterfeststellungsklagen ähnlich entschieden wird. Die Sparkassen-Kunden sollten aber in jedem Fall ihre Prämiensparverträge überprüfen lassen.