An Schulen: Kuchen-Steuer wird bald in Deutschland in Kraft treten

Auf mehreren Tischen in einer Reihe stehen verschiedene selbstgebackene Kuchen und Torten, die auf einem Kindergarten- oder Schulfest verkauft werden. Die Kuchenverkäufe von Schulen sollen bald steuerpflichtig werden.
Symbolbild © istockphoto/Ralf Geithe

Eltern und Schüler müssen sich bald auf eine grundlegende Änderung einstellen, denn an Schulen und in Kindergärten in Deutschland wird bald die Kuchen-Steuer in Kraft treten.

Es klingt unglaublich, ist aber leider wahr: An Schulen und in Kindergärten tritt bald die Kuchen-Steuer in Kraft. Diese hat weitreichende Folgen für die Kinder, aber auch für die Eltern und die Schule. Was das im Einzelnen bedeutet, erklären wir im Folgenden.

Kuchen-Verkäufe dienen dem Wohl der Schüler

Kaum einer hat wohl je vermutet, dass die Kuchen-Verkäufe im Kindergarten und in der Schule zur Bereicherung einiger weniger genutzt werden. Ganz im Gegenteil: Die Erlöse aus solchen Veranstaltungen dienten immer dem Wohl der Kinder. So sollte Geld für eine große Unternehmung, ein Event oder eine Klassenfahrt zusammenkommen, damit den Kindern eine solche Möglichkeit überhaupt zur Verfügung stehen kann. Auch die Eltern helfen fleißig mit. Sie backen die Kuchen und Muffins und stellen diese zum Verkauf zur Verfügung. Doch genau damit ist bald Schluss.

Regelung trifft Schulen und Kitas mit voller Härte

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Eine neue Regelung der EU, die jedes Mitgliedsland selbst umsetzen muss, ist der Grund dafür. Es geht darum, dass private Unternehmer nicht durch die Leistungserbringung einer öffentlichen Einrichtung benachteiligt werden. Backt also beispielsweise eine Schule regelmäßig Kuchen und verkauft diesen, entgehen dem Bäcker dadurch Gewinne. Dies soll in Zukunft durch die Besteuerung der Erlöse aus dem Kuchenverkauf verhindert werden. Dabei sei es laut Experten kein Problem, wenn eine Klasse für eine Klassenfahrt Geld sammeln möchte und dreimal im Jahr Kuchen backt. Doch wenn der Schulsprecher jeden Tag Kuchen verkauft, hat der Bäcker ein Problem.

Es gibt jedoch Wege, wie man die Besteuerung der Einnahmen aus den Kuchenverkäufen umgehen kann. Beim Verkauf von Kuchen und Co. erstellt man keine Preisliste, sondern bittet die Elternschaft und die Schüler um Spenden. Diese Methode spart jedoch nicht nur den bürokratischen Aufwand, sondern man nimmt auf diese Weise auch mehr ein. Denn es hat sich gezeigt, dass die Menschen bereit sind, mehr zu spenden.