Ärger: Immer mehr Verbrenner parken Ladesäulen für E-Autos zu

Zwei Elektroautos stehen an einer Ladesäule und werden geladen. Die Parkplätze sind mit einem Extra-Symbol gekennzeichnet. Die beiden anderen Parkplätze sind noch frei.
Symbolbild © imago/Steinsiek.ch

Insbesondere, wer in diesem Moment dringend auf eine Lademöglichkeit angewiesen ist, wird in höchstem Maße verärgert sein. Denn immer mehr Verbrenner parken die Ladesäulen für E-Autos zu. Experten erklären, was man dagegen tun kann.

Eine Praxis bei Autofahrern verärgert die Besitzer von E-Autos immer wieder: Immer mehr Verbrenner parken einfach die Ladesäulen für die E-Autos zu, wenn sie keinen anderen Parkplatz finden. Was für erstere eine durchaus praktische Möglichkeit ist, schnellstmöglich an einen Parkplatz zu kommen, versetzt diejenigen in Wut, die dringend eine Lademöglichkeit für ihren Stromer brauchen. Was man als E-Autobesitzer dagegen tun kann, erklären Experten.

Immer noch viel zu wenige Ladesäulen

Worüber sich alle E-Autobesitzer einig sind, ist die Tatsache, dass es in Deutschland einfach zu wenig Ladesäulen gibt. Als Stromer-Fahrer muss man – speziell bei weiteren Strecken – stets die Lademöglichkeiten im Blick behalten und danach seine Route planen. Und auch wenn es immer mehr Unternehmen gibt, die die Ladeplätze zur Verfügung stellen, reichen sie dennoch bei Weitem nicht aus. Deshalb ist es umso ärgerlicher, wenn Verbrenner auch noch auf den vorhandenen Ladeparkplätzen für E-Autos parken.

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Dies ist insbesondere ärgerlich, da man als Stromer-Fahrer anhand einer App sehen kann, welche Ladesäule gerade frei ist. Die App kennzeichnet eine Säule natürlich nur als besetzt, wenn dort ein Stromer gerade angeschlossen ist. Steht ein Verbrenner auf dem Parkplatz, erkennt die Software das natürlich nicht. Als betroffener Fahrer möchte man natürlich direkt etwas unternehmen und dem unbefugten Parker eine Lektion erteilen.

Aber laut Experten sollte man das selbstverständlich nicht tun. Denn wer das Fahrzeug beschädigt oder das Kabel der Ladesäule einfach über die Motorhaube des Verbrenners legt, kann sich unter Umständen strafbar machen. Denn Sachbeschädigung ist eine Straftat. Laut Experten gibt es nur eine Möglichkeit: Man muss das Fahrzeug abschleppen lassen. Soll dies nicht auf eigene Rechnung geschehen, muss dies der Betreiber des Parkplatzes machen, zum Beispiel ein Supermarkt. Im öffentlichen Raum wären die Stadt oder die Polizei dafür zuständig. Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung: Der Parkplatz muss explizit für E-Autos zum Laden gekennzeichnet sein. Es reicht auf keinen Fall nur eine einfache Begrenzung oder ein Hinweisschild. Der Platz muss ausdrücklich nur für Stromer freigegeben sein.